- OLG-CELLE, 26.02.2009, 6 U 141/08
Ein nach Klagänderung erst im Termin zur mündlichen Verhandlung abgegebenes Anerkenntnis ist kein sofortiges.
- OLG-STUTTGART, 03.02.2009, 8 W 34/009
Der Senat bleibt mit der überwiegenden Anzahl der Oberlandesgerichte dabei, dass auch ein "eingeschränktes" Anerkenntnis unter Verwahrung gegen die Kostenlast zu einer Ermäßigung der Gerichtsgebühren nach Nr. 1211 GKG-KV von 3,0 auf 1,0 führt.
- OLG-CELLE, 22.01.2009, 6 W 5/09
Seit die Zivilprozessordnung dahin geändert ist, dass das Anerkenntnis keiner mündlichen Verhandlung mehr bedarf (§ 307 Satz 2 ZPO), sondern jederzeit möglich ist, muss der Beklagte es innerhalb derjenigen Frist abgeben, die das Gericht ihm zur Stellungnahme auf denjenigen Schriftsatz gesetzt hat, der nach einer Klagänderung den...
- OLG-DUESSELDORF, 08.07.2008, I-24 U 151/07
1. Zur Verrechnung von verspäteten, aber vom Pächter bestimmten Zahlungen auf rückständige Pachten.
2. Der Verpächter kann rückständige Pachten, die er auf andere Monate als der Pächter bezieht, durch Hilfsanträge geltend machen, und zwar auch noch im Berufungsrechtszug.
- LAG-NIEDERSACHSEN, 29.05.2008, 5 Sa 1890/07
Wird in Kenntnis der Aufrechnungsmöglichkeit ein Teilanerkenntnis erklärt, um gegen den anderen (nicht anerkannten) Teil des Anspruchs aufzurechnen, dann ist Aufrechnung gegen das Teilanerkenntnisurteil in der Berufung unzulässig.
- OLG-ZWEIBRüCKEN, 26.07.2007, 4 W 61/07
Ein sofortiges Anerkenntnis setzt nach der Bestimmung eines frühen ersten Termin nicht in jedem Fall voraus, dass das Anerkenntnis innerhalb der gesetzten Klageerwiderungsfrist (§ 277 Abs. 3 ZPO) erklärt wird.
- BGH, 04.07.2007, XII ZR 251/04
Auch die materielle Rechtskraft eines im Unterhaltsprozess ergangenen Anerkenntnisurteils führt grundsätzlich zur Bindungswirkung. Wird die Abänderung eines solchen Urteils verlangt, so kommt es für die Frage, ob eine wesentliche Veränderung der maßgeblichen Verhältnisse eingetreten ist, auf die dem Anerkenntnisurteil zugrunde...
- BGH, 30.05.2006, VI ZB 64/05
Bei Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens kann der Beklagte den geltend gemachten Anspruch innerhalb der Klageerwiderungsfrist jedenfalls dann "sofort" im Sinne des § 93 ZPO anerkennen, wenn die Verteidigungsanzeige keinen auf eine Abweisung der Klage gerichteten Sachantrag enthält.
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 04.05.2006, 12 U 42/05
Zu den Grundsätzen der Bemessung von Schmerzensgeld (hier: 15.000 EUR für erstgradige, nicht verschobene offene laterale Schienbeinkopffraktur links; Luxation am rechten Daumengelenk; Prellungen, Hämatome sowie Schürfwunden im Bereich des Gesäßes und linken Oberschenkels [hüftgelenksnah]; Gesichtsschürf- und Platzwunden....
- OLG-FRANKFURT, 03.05.2006, 23 U 188/04
1. Die deutschen Gerichte sind international für Ansprüche gegen eine deutsche Bank zuständig, die einer von anderen Nachfolgestaaten eines übergegangenen Staates auf Grund einer Kontoverbindung erhebt.
2. Eine Bank darf auch ein wiederholtes Auskunftsbegehren nur dann von der Erstattung von Kosten abhängig machen, wenn das...
- OLG-STUTTGART, 29.09.2005, 13 U 99/05
Kündigt der Beklagte schriftsätzlich als seinen Antrag im Termin zur mündlichen Verhandlung den Klaganspruch unter Verwahrung gegen die Kosten anzuerkennen und auf die Ausführung der Rechte im Nachverfahren zu verzichten, so ist er an diese Entscheidung gebunden und kann sie im Termin nicht widerrufen und Klagabweisung beantragen,...
- OLG-NAUMBURG, 01.08.2005, 12 W 78/05
Die Mitwirkung am Zustandekommen des im Verfahren nach § 278 Abs. 6 ZPO abgeschlossenen Vergleichs lässt für den Beschwerdeführer keine Gebühr nach Nr. 3104 Anlage 1 zum RVG entstehen.
- OLG-THUERINGEN, 21.07.2005, 9 W 245/05
Dem Rechtsanwalt steht auch nach Inkrafttreten des 1. Justizmodernisierungsgesetzes am 01.09.2004 in entsprechender Anwendung der Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG die Terminsgebühr zu, wenn im schriftlichen Vorverfahren auf der Grundlage des § 307 S. 2 ZPO (n.F.) ohne mündliche Verhandlung entschieden wird.
- OLG-MUENCHEN, 24.05.2005, 6 W 1408/05
1. Die sofortige Beschwerde des § 567 ZPO ist nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung entsprechend § 99 Abs. 2 ZPO auch dann der statthafte Rechtsbehelf, wenn das Landgericht nach Teilanerkenntnis und Klagerücknahme im Übrigen seine Kostenentscheidung nicht im Anerkenntnisurteil, sondern in einem gesonderten Beschluss getroffen...
- OLG-THUERINGEN, 06.04.2005, 4 U 920/04
1. Anerkennt der Beklagte den mit einer Klage unbedingt erhobenen Anspruch auf Rückauflassung (eines Grundstücks) nur unter dem Vorbehalt einer Zug um Zug Zahlung von - gleichzeitig - widerklagend erhobenem Schadensersatz, so ist dem Kläger (zunächst) Gelegenheit zur Einlassung auf den Gegenanspruch (und die Widerklage)...
- OLG-NAUMBURG, 23.03.2005, 10 W 4/05
Die strafbewehrte Unterlassungerklärung in einem Rechtsstreit steht einem Anerkenntnis gleich. Ist vorprozessual keine Abmahnung ausgesprochen worden, hat der Gegner einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungklage keine Veranlassung zur Klage gegeben.
- SAECHSISCHES-OVG, 23.12.2004, 4 B 71/03
Ein Erstattungsanspruch nach § 107 BSHG entsteht nicht mit jeder Leistungsgewährung stets von neuem, sondern einheitlich nach Ablauf des in § 107 Abs. 2 BSHG angesprochenen Zeitraumes von längstens zwei Jahren in Höhe des Gesamtumfanges der erbrachten Leistungen.
- OLG-NUERNBERG, 16.07.2004, 10 WF 2332/04
Ein Teilanerkenntnis ohne nachfolgendes Teilanerkenntnisurteil berührt den Streitwert eines das Teilanerkenntnis umfassenden Vergleichs nicht.
- OLG-STUTTGART, 05.05.2004, 14 U 54/03
1. Auf das Anerkenntnis des Beklagten und Berufungsklägers ist die Berufung durch Anerkenntnisurteil als unbegründet zurückzuweisen.
2. Die nach Ablauf der Anschlussberufungsfrist eingelegte Anschlussberufung ist zulässig, wenn der in erster Instanz obsiegende Kläger einen anderen Gegenstand oder das Interesse fordert und das...
- BFH, 18.03.2004, III R 24/03
1. Die Kosten eines Vaterschaftsfeststellungsprozesses können eine außergewöhnliche Belastung i.S. des § 33 EStG sein.
2. Wird ein Steuerpflichtiger auf Feststellung der Vaterschaft und Zahlung des Regelunterhaltes verklagt, so sind die ihm auferlegten Prozesskosten zwangsläufig, wenn er ernsthafte Zweifel an seiner Vaterschaft...