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JuraForum.deGesetzeZPO§ 3 ZPO - Wertfestsetzung nach freiem Ermessen 

§ 3 ZPO - Wertfestsetzung nach freiem Ermessen

Zivilprozessordnung

   Buch 1 (Allgemeine Vorschriften)
      Abschnitt 1 (Gerichte)
         Titel 1 (Sachliche Zuständigkeit der Gerichte und Wertvorschriften)

Der Wert wird von dem Gericht nach freiem Ermessen festgesetzt; es kann eine beantragte Beweisaufnahme sowie von Amts wegen die Einnahme des Augenscheins und die Begutachtung durch Sachverständige anordnen.



Weitere Paragraphen:

Erwähnung in anderen Vorschriften:

Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:

  • Gerichtskostengesetz (GKG)
    • Abschnitt 7 (Wertvorschriften)
      • Unterabschnitt 2 (Besondere Wertvorschriften)
    • § 50 Bestimmte Beschwerdeverfahren
    • § 53 Einstweiliger Rechtsschutz und Verfahren nach § 148 Abs. 1 und 2 des Aktiengesetzes

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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