- OLG-KOELN, 12.03.2009, 18 U 101/08
1. Aufgrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 3.4.2008 (NJW 2008, 1935) zur Zahlungsverzugsrichtlinie sind die §§ 269, 270, 286 BGB spätestens für die Zeit ab dem 8.8.2002 richtlinienkonform dahin auszulegen, dass es für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung durch Banküberweisung auf den Zeitpunkt der Gutschrift auf...
- LAG-BERLIN-BRANDENBURG, 27.02.2009, 13 Sa 2192/08
Auch im Arbeitsrecht kann der Gerichtsstand nach § 29 ZPO gem. § 38 Abs. 2 ZPO abbedungen werden.
- OLG-MUENCHEN, 30.01.2009, 25 U 3097/07
1. Der Gerichtsstand des § 29c ZPO für Klagen aus Haustürgeschäften gilt nur für den Verbraucher selbst, nicht für den Zessionar.
2. Erfüllungsort i.S.d. Gerichtsstandes des § 29 ZPO ist bei Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten der vertragliche Leistungsort, nicht der Ort der Vertragsverhandlungen.
- LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN, 04.12.2008, 4 Sha 8/08
1. Ein Verweisungsbeschluss ist offenbar gesetzeswidrig, wenn er auf eine (noch nicht) geltende Norm gestützt wird.
2. Das Wahlrecht gemäß § 35 ZPO kann noch zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit einer Klage ausgeübt werden.
- OLG-THUERINGEN, 26.11.2008, 4 U 428/07
1. Für Klagen aus Versicherungsverträgen besteht kein besonderer Gerichtsstand für Haustürgeschäfte; § 29 c ZPO ist in diesen Fällen nicht anwendbar. Insoweit hat sich durch das SchuRModG nichts an der alten Rechtslage geändert. Auch nach §§ 6, 7 HWiG bestand nach altem Recht kein besonderer Verbrauchergerichtsstand für...
- HESSISCHES-LAG, 09.06.2008, 1 SHa 1/08
Nach dem 31. März 2008 ist die Verweisung des Rechtsstreits eines Außendienstangestellten, der nach seiner Ansicht im Gerichtsstand des Erfüllungsortes geklagt hat, offensichtlich rechtswidrig und für das Gericht, an das verwiesen worden ist, nicht bindend, wenn vor Verweisungen die Voraussetzungen der Anwendbarkeit des § 48 Abs....
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 29.05.2008, 2 AR 25/08
1) Zur ausschließlichen Zuständigkeit nach § 29c Abs. 1 Satz 2 ZPO im Falle eines Beitritts zu einem Immobilienfonds.
2) Zur Zuständigkeit nach § 22 ZPO im Falle mittelbarer Beteiligung an einer Publikumsgesellschaft. 3) Zur ausnahmsweisen Verneinung der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nach § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 29.05.2008, 2 AR 20/08
1) Zur ausschließlichen Zuständigkeit nach § 29c Abs. 1 Satz 2 ZPO im Falle eines Beitritts zu einem Immobilienfonds.
2) Zur ausnahmsweisen Verweisung der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nach § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO wegen richterlicher Willkür.
- LAG-KOELN, 20.12.2007, 9 Ta 350/07
1. Macht eine Arbeitnehmerin, die an einen anderen Arbeitsort - hier: von Köln nach Frankfurt am Main - versetzt werden soll, geltend, sie habe einen Anspruch auf Beschäftigung am bisherigen Arbeitsort, so ist die örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts am bisherigen Arbeitsort gegeben (sog. doppelrelevante Tatsache).
2. Der...
- BAG, 28.11.2007, 5 AZB 44/07
Hat der Beklagte gegen die Klageforderung mit einer Forderung aufgerechnet, für die das Gericht eines anderen Rechtswegs ausschließlich zuständig ist, kann das angerufene Gericht den Rechtsstreit nach einer rechtsbeständigen Erledigung der Klageforderung wegen der Gegenforderung an das zuständige Gericht verweisen. Einer...
- OLG-DUESSELDORF, 08.11.2007, I-24 U 117/07
Beruft sich der auf Räumung und Zahlung einer Nutzungsentschädigung verklagte Mieter auf einen (mündlich geschlossenen) Wohnraummietvertrag, so ist für diese Rechtsstreitigkeit ausschließlich das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Wohnraum belegen ist.
- HESSISCHES-LAG, 08.10.2007, 1 SHa 3/07
1) Den Antrag auf Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kann nur die klagende Partei stellen, nicht eine beklagte Partei (in Anschluss an BGH Beschluss vom 09.10.1986 - 1 ARZ 487/86 - NJW 1986, 439)
2) Bei dem Antrag ist anzugeben, welches Gericht als örtlich zuständig bestimmt werden soll.
3)...
- OLG-MUENCHEN, 09.07.2007, 31 AR 146/06
1. Keine Bindungswirkung einer Verweisung an das Gericht des Wohnsitzes des Beklagten, wenn das verweisende Gericht mit keinem Wort auf den bei ihm bestehenden besonderen Gerichtsstand des Erfüllungsorts eingeht.
2. Spätestens nach Zustellung der Anspruchsbegründung an den Beklagten greift die perpetuatio fori und kann ein erst im...
- OLG-SCHLESWIG, 02.02.2007, 2 W 16/07
1. Bei vorausgegangenem Mahnverfahren ist maßgeblicher Zeitpunkt für die vom Empfangsgericht vorzunehmende Zuständigkeitsprüfung der Zeitpunkt des Akteneingangs gemäß § 696 Abs. 1 Satz 4 ZPO.
2. Die verbindliche Ausübung des Wahlrechts nach § 35 ZPO im Mahnbescheidsantrag setzt voraus, dass mindestens zwei Gerichtsstände zur...
- BGH, 24.01.2007, XII ZR 168/04
Bei einem Beherbergungsvertrag kommt ein einheitlicher Erfüllungsort für die beiderseitigen Leistungen regelmäßig dann nicht in Betracht, wenn ein Reisebüro für seinen Kunden ein Zimmer im eigenen Namen bestellt.
Erfüllungsort für den Zahlungsanspruch (und damit Gerichtsstand für die Zahlungsklage) ist dann regelmäßig der...
- OLG-CELLE, 27.11.2006, 1 U 74/06
Für Klagen aus dem Krankenhausaufnahmevertrag gilt (weiterhin) der besondere Gerichtsstand des Erfüllungsortes nach § 29 ZPO i. V. m. § 269 BGB, weil der eindeutige Schwerpunkt einer stationären Krankenhausaufnahme am Klinikort liegt.
- OLG-SCHLESWIG, 18.09.2006, 16 W 86/06
Auch durch den Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens wird das Wahlrecht des § 35 ZPO für den Gerichtsstand des Erfüllungsortes gemäß § 29 ZPO bindend ausgeübt.
- OLG-MUENCHEN, 30.05.2006, 25 U 1806/06
Die Verweisung des § 29 c Abs. 1 S. 1 ZPO umfasst den gesamten § 312 BGB und nicht nur die Legaldefinition des Haustürgeschäfts in § 312 Abs. 1 S. 1 BGB.
- LAG-KOELN, 26.04.2006, 7 Sa 181/04
1. Die gewerberechtliche Abmeldung der hiesigen Niederlassung eines ausländischen Unternehmens steht der Annahme der internationalen Zuständigkeit des deutschen Gerichts gem. §§ 23 und/oder 29 ZPO nicht entgegen, wenn im Zeitpunkt der Klageerhebung am alten Standort noch Vermögen vorhanden ist und Abwicklungsarbeiten durchgeführt...
- OLG-KOBLENZ, 28.03.2006, 4 SmA 48/05
1. Ist ausnahmsweise im Verfahren über die Gerichtsstandsbestimmung eine Kostenentscheidung veranlasst und wurde diese zunächst nicht getroffen, kann in entsprechender Anwendung von § 321 ZPO eine Beschlussergänzung in der zweiwöchigen Frist des § 321 Abs. 2 ZPO beantragt werden.
2. Wird ein Antrag auf Gerichtsstandsbestimmung...