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JuraForum.deGesetzeZPO§ 296 ZPO - Zurückweisung verspäteten Vorbringens 

Stand: 17.06.2013

§ 296 ZPO - Zurückweisung verspäteten Vorbringens

Zivilprozessordnung

   Buch 2 (Verfahren im ersten Rechtszug)
      Abschnitt 1 (Verfahren vor den Landgerichten)
         Titel 1 (Verfahren bis zum Urteil)

(1) Angriffs- und Verteidigungsmittel, die erst nach Ablauf einer hierfür gesetzten Frist (§ 273 Abs. 2 Nr. 1 und, soweit die Fristsetzung gegenüber einer Partei ergeht, 5, § 275 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, 4, § 276 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3, § 277) vorgebracht werden, sind nur zuzulassen, wenn nach der freien Überzeugung des Gerichts ihre Zulassung die Erledigung des Rechtsstreits nicht verzögern würde oder wenn die Partei die Verspätung genügend entschuldigt.

(2) Angriffs- und Verteidigungsmittel, die entgegen § 282 Abs. 1 nicht rechtzeitig vorgebracht oder entgegen § 282 Abs. 2 nicht rechtzeitig mitgeteilt werden, können zurückgewiesen werden, wenn ihre Zulassung nach der freien Überzeugung des Gerichts die Erledigung des Rechtsstreits verzögern würde und die Verspätung auf grober Nachlässigkeit beruht.

(3) Verspätete Rügen, die die Zulässigkeit der Klage betreffen und auf die der Beklagte verzichten kann, sind nur zuzulassen, wenn der Beklagte die Verspätung genügend entschuldigt.

(4) In den Fällen der Absätze 1 und 3 ist der Entschuldigungsgrund auf Verlangen des Gerichts glaubhaft zu machen.



Weitere Vorschriften um § 296 ZPO

Entscheidungen zu § 296 ZPO

  • BGH, 19.03.2009, IX ZB 152/08
    Bei der Bestimmung des Beschwerdegegenstands bleibt eine nach Schluss der mündlichen Verhandlung geltend gemachte Klageerweiterung grundsätzlich außer Ansatz.
  • OLG-NAUMBURG, 22.01.2009, 1 U 54/08
    1. Anforderungen an den Nachweis des Vorliegens eines abgetrennten Knochenfragments mit u.U. eigener Knorpelausbildung (sog. osteochondrosis dissecans bzw. Chip) z.Zt. der Ankaufsuntersuchung (hier: verneint). 2. Allein aus dem Umstand, dass auf einem Röntgenbild des Vorderfußes des Pferdes, welches im Hinblick auf einen...
  • OLG-FRANKFURT, 19.11.2008, 4 U 119/08
    1. Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisantrags verstößt gegen das Prozessgrundrecht aus Art. 103 Abs. 1 GG, wenn diese im Prozessrecht keine Stütze mehr finden. 2. Die Nichterhebung eines Sachverständigenbeweises wegen pflichtwidrig verspäteter Zahlung des Auslagenvorschusses ist durch die verfahrensrechtlichen...
  • OLG-NAUMBURG, 14.08.2008, 1 U 8/08
    1. Eine Dauertherapie mit Glukokortikosteroiden (hier: Dexamethason (r)) ist trotz der damit verbundenen Risiken erheblicher Nebenwirkungen nicht behandlungsfehlerhaft, wenn Behandlungsalternativen nicht gegeben sind bzw. vom Patienten trotz eingehender Aufklärung über die Risiken der dauerhaften Kortisonbehandlung einerseits und...
  • OLG-KOBLENZ, 09.05.2008, 10 U 999/07
    Beschädigte Objektive und Magazin einer Fotoausrüstung wegen Pauschalpolice als Totalschaden an Einzelgegenständen, nicht als partielle Beschädigung der Ausrüstung einzustufen. Neuwertentschädigung für Altmodelle ohne Listenpreis gemäß dem Listenpreis der Nachfolgemodelle, auch wenn hierin Mehrkosten wegen...
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Erwähnungen von § 296 ZPO in anderen Vorschriften

Folgende Vorschriften verweisen auf § 296 ZPO:

  • Zivilprozessordnung (ZPO)
    • Buch 2 (Verfahren im ersten Rechtszug)
      • Abschnitt 1 (Verfahren vor den Landgerichten)
        • Titel 3 (Versäumnisurteil)
      • § 340 Einspruchsschrift
        • Titel 8 (Beweis durch Sachverständige)
      • § 411 Schriftliches Gutachten
    • Buch 3 (Rechtsmittel)
      • Abschnitt 1 (Berufung)
    • § 530 Verspätet vorgebrachte Angriffs- und Verteidigungsmittel
    • Buch 7 (Mahnverfahren)
  • § 697 Einleitung des Streitverfahrens

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