- OLG-ROSTOCK, 10.07.2008, 1 U 90/08
1. Zu den Voraussetzungen einer Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA).
2. Ausgeschlossen bleiben muss die Anwendung der Grundsätze über die GoA, soweit dadurch die in anderen Vorschriften des bürgerlichen oder öffentlichen Rechts normierte Risikoverteilung unterlaufen würde. Zu den solchermaßen mit einem Anspruch...
- LAG-HAMBURG, 09.11.2007, H 3 Sa 102/07
Ein abgelehnter Stellenbewerber hat im Rahmen einer Entschädigungsklage wegen behaupteter Diskriminierung keinen allgemeinen, nicht aus besonderen Rechtsgründen abgeleiteten Anspruch auf Auskunftserteilung.
- SAARLAENDISCHES-OLG, 19.12.2006, 4 U 318/06
Zum Beweismaß an den Nachweis eines "gestellten" Verkehrsunfallereignisses.
- OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN, 22.08.2006, 14 A 428/04
Ein Mietspiegel kann nicht verwaltungsgerichtlich daraufhin überprüft werden, ob er nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und deshalb qualifiziert im Sinne des § 558 d BGB ist. Das Urteil des BVerwG vom 26.1.1996 - 8 C 19.94 -, NJW 1996, 2046, gilt im Kern auch für einen qualifizierten Mietspiegel.
- SAECHSISCHES-LAG, 19.12.2005, 2 Sa 829/05
"Störer"- Eigenschaft eines angestellten Rechtsanwaltes.
- OLG-BRAUNSCHWEIG, 03.02.2005, 2 U 201/03
1) Im gewerblichen Bereich spricht nach der allgemeinen Lebenserfahrung eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass an den gewerblichen Kunden exakt die bestellten und sodann berechneten Waren versandt wurden. Es ist deshalb prima facie anzunehmen, dass die in einer mit der Bestellung korrespondierenden Rechnung aufgeführten Waren in...
- OLG-CELLE, 04.08.2004, 7 U 30/04
Die Vermutungsregel des § 476 BGB greift beim Gebrauchtwagenkauf wegen "der Art des Mangels" (insbesondere bei regelmäßigem Verschleiß) vielfach nicht ein. Sind aber die Voraussetzungen für die gesetzliche Vermutung des § 476 BGB erfüllt, reicht eine Erschütterung der Vermutung durch den Verkäufer nicht aus; er muss vielmehr...
- LAG-BERLIN, 06.05.2003, 16 Sa 337/03
Macht ein Arbeitnehmer geltend, ein von ihm unterzeichneter Arbeitsvertrag, der in der Überschrift als "Befristeter Arbeitsvertrag" bezeichnet war, sei unbefristet, weil bei seiner Unterschrift nur das Anfangsdatum, nicht aber das Beendigungsdatum (handschriftlich) eingetragen gewesen sei, muss er dies beweisen, wenn die...