- OLG-DRESDEN, 07.05.2009, 10 U 1816/08
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte nach dem Luganer Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (hier: Art. 17 Abs. 1, Abs. 4 LugÜ).
- SAARLAENDISCHES-OLG, 20.02.2009, 5 W 27/09
a. Der Beklage kann jedenfalls dann, wenn er innerhalb der Frist des § 276 Abs. 1 S. 1 ZPO zunächst nur seine Verteidigungsbereitschaft anzeigt, jedoch keinen Sachantrag angekündigt, noch innerhalb der anschließenden Frist zur Klageerwiderung sofort im Sinne des § 93 ZPO anerkennen.
b. Einem sofortigen Anerkenntnis im Sinne des...
- SAARLAENDISCHES-OLG, 20.02.2009, 5 W 28/09
a. Der Beklage kann jedenfalls dann, wenn er innerhalb der Frist des § 276 Abs. 1 S. 1 ZPO zunächst nur seine Verteidigungsbereitschaft anzeigt, jedoch keinen Sachantrag angekündigt, noch innerhalb der anschließenden Frist zur Klageerwiderung sofort im Sinne des § 93 ZPO anerkennen.
b. Einem sofortigen Anerkenntnis im Sinne des...
- BAG, 02.07.2008, 10 AZR 355/07
Im arbeitsgerichtlichen Verfahren sind materielle Einwendungen gegen den Klageanspruch vor oder in der Güteverhandlung nach deutschem Prozessrecht noch nicht als erstes Verteidigungsvorbringen anzusehen, das die Zuständigkeit des angerufenen unzuständigen Arbeitsgerichts kraft rügeloser Einlassung nach Art. 24 Satz 1 EuGVVO...
- OLG-ROSTOCK, 17.08.2007, 6 U 58/07
Ein Grund zur Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (§ 233 ZPO) - gegen die versäumte Frist zur Begründung der Berufung - liegt regelmäßig nicht in einer plötzlich auftretenden Erkrankung des Prozeßbevollmächtigten und ebensowenig in einer unvorhersehbaren Computerstörung, wenn es an Vortrag zu Art und Behebung des Defekts...
- OLG-NAUMBURG, 30.08.2006, 2 W 29/06
Ein Schuldner, der dem Gläubiger anbietet, vergleichsweise einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen, und diesen Betrag auch tatsächlich zahlt, erfüllt, wenn aus den Gesamtumständen zu entnehmen ist, dass der Gläubiger den Geldbetrag nur bei Billigung des Vergleichs behalten soll, und wenn der Gläubiger das Vergleichsangebot nicht...
- OVG-SACHSEN-ANHALT, 04.07.2006, 1 O 138/06
1. Es kann im gegebenen Fall dahinstehen, ob § 34 Abs. 2 GKG, der die Beschwerdemöglichkeit grundsätzlich eröffnet, der Regelung des § 158 Abs. 2 VwGO vorgeht.
2. § 34 Abs. 1 Satz 1 GKG a. F., wonach das Gericht einem Beteiligten von Amts wegen eine besondere Gebühr in Höhe einer Gebühr auferlegen kann, wenn durch Verschulden...
- BGH, 30.05.2006, VI ZB 64/05
Bei Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens kann der Beklagte den geltend gemachten Anspruch innerhalb der Klageerwiderungsfrist jedenfalls dann "sofort" im Sinne des § 93 ZPO anerkennen, wenn die Verteidigungsanzeige keinen auf eine Abweisung der Klage gerichteten Sachantrag enthält.
- SAARLAENDISCHES-OLG, 15.02.2006, 4 W 32/06
Zur Berücksichtigung des Zinsanspruchs bei der Berechnung der Obsiegens- und Unterliegensanteile im Rahmen der Kostenentscheidung.
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 16.11.2005, 11 W 2/04
1. Für die in §§ 409, 410 BGB vorausgesetzte Abtretungsanzeige genügt grundsätzlich die Aushändigung einer Kopie.
2. Etwas anders gilt, wenn der Schuldner etwa wegen des Zustandes der Kopie oder anderer Unsicherheiten verständliche Bedenken gegen die Zuverlässigkeit erhebt.
- OLG-KOBLENZ, 20.09.2005, 4 SmA 36/05
Ein Antrag auf Gerichtsstandsbestimmung eines Beteiligten nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ist jedenfalls dann unzulässig, wenn hinsichtlich der übrigen Beteiligten bereits durch rechtskräftiges Teil-Versäumnisurteil entschieden worden ist.
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 14.03.2005, 12 U 46/04
Die Beweiskraft der Zustellungsurkunde nach § 418 ZPO erstreckt sich nicht darauf, dass unter der gegebenen Zustellungsanschrift eine Wohnung des Adressaten existiert.
Die bloße Indizwirkung der Zustellungsurkunde, dass der Adressat unter der Zustellanschrift auch tatsächlich wohnhaft ist, kann durch eine plausible und schlüssige...
- OLG-BREMEN, 07.04.2004, 4 W 7/04
Sind für eine Klage die die Zuständigkeit des Gerichts begründenden Tatsachen von der Klägerseite nicht vorgetragen und weist das Gericht auf die bislang nicht ersichtliche Zuständigkeit hin, kann die beklagte Partei trotz angezeigter Verteidigungsbereitschaft im schriftlichen Vorverfahren noch nach Ablauf der Notfrist im...
- BGH, 03.03.2004, IV ZB 21/03
a) Bei Anfechtungen von Kostenentscheidungen nach §§ 93, 99 Abs. 2 ZPO ist die Rechtsbeschwerde gemäß § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO statthaft.
b) Ist eine Klage (hier: auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus einer Grundschuld wegen fehlender Angaben zur Fälligkeit gemäß § 1193 BGB) zunächst nicht schlüssig, kann die beklagte...
- OLG-BREMEN, 17.02.2004, 2 W 13/04
Versäumt der Beklagte die ihm gesetzte Frist zur Anzeige, sich gegen die zugestellte Klage verteidigen zu wollen, und wird entgegen dem von ihm gestellten Antrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, diese versagt, so fehlt einer gegen diesen Beschluss erhobenen sofortigen Beschwerde jedenfalls dann das...
- OLG-NAUMBURG, 26.01.2004, 8 WF 17/04
Eine Stufenbewilligung kommt im Falle der Klage auf Vaterschaftsfeststellung und gleichzeitigem Antrag auf 100 % Regelbetrag nicht in Betracht, denn es handelt sich nicht um eine Stufenklage.
Im Statusverfahren ist ein schriftliches Vorverfahren nicht zulässig.
Die Entscheidung des Gerichtes ist eigenhändig vom Richter zu...
- OLG-NAUMBURG, 26.01.2004, 8 WF 16/04
Eine Stufenbewilligung kommt im Falle der Klage auf Vaterschaftsfeststellung und gleichzeitigem Antrag auf 100 % Regelbetrag nicht in Betracht, denn es handelt sich nicht um eine Stufenklage.
Im Statusverfahren ist ein schriftliches Vorverfahren nicht zulässig.
Die Entscheidung des Gerichtes ist eigenhändig vom Richter zu...
- OLG-KARLSRUHE, 02.12.2003, 11 W 75/03
Ein Anerkenntnis ist im schriftlichen Vorverfahren auch noch dann als "sofortiges" anzusehen, wenn es innerhalb der Klageerwiderungsfrist abgegeben wird, sofern der Beklagte bis dahin keinen abweichenden Sachantrag gestellt hat.
- OLG-KARLSRUHE, 08.11.2002, 2 WF 205/01
Jedenfalls dann, wenn der Beklagte innerhalb der Notfrist gem. § 276 Abs. 1 ZPO nicht nur seine Verteidigungsabsicht anzeigt, sondern Klagabweisung beantragt, ist ein nachträgliches Anerkenntnis nicht mehr sofortig i.S.v. § 93 ZPO
- OLG-NUERNBERG, 22.05.2002, 3 W 1144/02
Ein sofortiges Anerkenntnis kann auch noch nach Ablauf der Notfrist des § 276 Abs. 1 S. 1 ZPO und der in ihr erklärten Anzeige der Verteidigungsabsicht abgegeben werden.