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JuraForum.deGesetzeZPO§ 254 ZPO - Stufenklage 

Stand: 19.04.2013

§ 254 ZPO - Stufenklage

Zivilprozessordnung

   Buch 2 (Verfahren im ersten Rechtszug)
      Abschnitt 1 (Verfahren vor den Landgerichten)
         Titel 1 (Verfahren bis zum Urteil)

Wird mit der Klage auf Rechnungslegung oder auf Vorlegung eines Vermögensverzeichnisses oder auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung die Klage auf Herausgabe desjenigen verbunden, was der Beklagte aus dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis schuldet, so kann die bestimmte Angabe der Leistungen, die der Kläger beansprucht, vorbehalten werden, bis die Rechnung mitgeteilt, das Vermögensverzeichnis vorgelegt oder die eidesstattliche Versicherung abgegeben ist.



Weitere Vorschriften um § 254 ZPO

Entscheidungen zu § 254 ZPO

  • OLG-CELLE, 09.03.2009, 6 W 28/09
    Der Streitwert einer Stufenklage richtet sich für das Verfahren bei vollständiger Abweisung der Stufenklage trotz Verhandlung lediglich zur Auskunftsstufe nach der höchsten Stufe (Leistungsstufe), für die durch die mündliche Verhandlung entstandenen Gebühren (Terminsgebühren) jedoch nur nach dem Wert der Auskunftsstufe.
  • OLG-THUERINGEN, 26.02.2009, 1 UF 7/08
    § 623 Abs. 1 Satz 1 ZPO verlangt, dass über die letzte Stufe der Folgesache regelmäßig die Leistungsstufe, gleichzeitig mit der Scheidung entschieden wird. § 629 a Abs. 3 ZPO ermöglicht die vorzeitige (Teil-)Rechtskraft einzelner Teile der Verbundentscheidung.
  • LAG-MUENCHEN, 21.05.2008, 3 Sa 973/07
    1. Ein Arbeitgeber, der einen Anspruch auf Schadenersatz nach § 61 Abs.1 HGB wegen wettbewwerbswidrigen Verhaltens eines Arbeitnehmers im Sinne von § 60 Abs. 1 HGB geltend macht, muss nicht darlegen, dass auch ohne die verbotene Wettbewerbstätigkeit ein Kontakt zwischen dem Arbeitgeber und dem Kunden bzw. Geschäftspartner zustande...
  • LAG-HAMBURG, 27.02.2008, 5 Sa 65/07
    1. Wer als Betreiber einer Agentur für die Verteilung von Zeitschriften und Briefen selbst eine Vielzahl (hier fast 200) Hilfskräfte nach eigener Entscheidung einstellt, ist bei der erforderlichen Gesamtschau regelmäßig selbst dann nicht abhängig beschäftigter Arbeitnehmer, wenn er einer Vielzahl engmaschiger fachlicher Weisungen...
  • OLG-HAMM, 20.12.2007, 15 W 41/07
    1) Dem Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen ihren (abberufenen) Verwalter auf Rechnungslegung und Herausgabe der Unterlagen betr. ein Fremdgeldkonto steht es nicht entgegen, dass über das Konto auch Geldbewegungen Dritter (hier: Mietein- und -auszahlungen im Rahmen der Sondereigentumsverwaltung) geflossen sind. 2) Der...
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