- BGH, 09.07.2009, VII ZB 111/08
Grundsätzlich darf eine Partei darauf vertrauen, dass ihrem lediglich mit der Einwilligung des Gegners begründeten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist stattgegeben wird.
- BGH, 16.04.2009, VII ZB 66/08
Hat eine Partei die Berufungsbegründungsfrist versäumt, weil ihr rechtzeitig gestellter Verlängerungsantrag ohne ihr Verschulden dem Gericht nicht zur Kenntnis gelangt ist, und hat das Gericht auf die Nichteinhaltung der gesetzlichen Begründungsfrist hingewiesen, bevor die in dem Verlängerungsantrag genannte Frist abgelaufen war,...
- BGH, 16.04.2009, VII ZB 67/08
Hat eine Partei die Berufungsbegründungsfrist versäumt, weil ihr rechtzeitig gestellter Verlängerungsantrag ohne ihr Verschulden dem Gericht nicht zur Kenntnis gelangt ist, und hat das Gericht auf die Nichteinhaltung der gesetzlichen Begründungsfrist hingewiesen, bevor die in dem Verlängerungsantrag genannte Frist abgelaufen war,...
- BGH, 18.12.2008, I ZB 83/08
Die Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde beginnt nach § 85 Abs. 3 Satz 3 MarkenG auch dann mit der Einlegung der Rechtsbeschwerde, wenn der Rechtsbeschwerdeführer nach Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe Rechtsbeschwerde einlegt und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der...
- BGH, 19.11.2008, XII ZB 102/08
a) Hat eine Partei innerhalb der Berufungsfrist lediglich Prozesskostenhilfe beantragt, beginnt die 14-tägige Wiedereinsetzungsfrist der §§ 234 Abs. 1 Satz 1, 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO spätestens mit Zugang der gerichtlichen Entscheidung über diesen Antrag. Sie kann aber auch schon früher beginnen, wenn die Partei, etwa nach einem...
- BGH, 14.10.2008, VI ZB 23/08
Unterstellt das Berufungsgericht den Vortrag des Berufungsführers zur Eintragung der Berufungs- und der Berufungsbegründungsfrist im Fristenkalender als wahr, darf es nicht zugleich diesen Vortrag als unsubstantiiert beanstanden.
- BGH, 11.06.2008, XII ZB 184/05
Einer Prozesspartei, die vor Ablauf einer Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsfrist lediglich Prozesskostenhilfe beantragt hatte, ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen schuldloser Fristversäumung nur dann zu bewilligen, wenn sie vernünftigerweise nicht mit einer Verweigerung der Prozesskostenhilfe mangels...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 18.03.2008, 12 U 13/08
Bei der Beurteilung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumens der Berufungsfrist erfolgt keine Berücksichtigung neuen, erst nach Hinweis des Berufungsgerichts nach Ablauf der Frist des § 234 Abs.1 ZPO vorgebrachten Tatsachenvortrags über organisatorische Maßnahmen in der Kanzlei des...
- BGH, 05.03.2008, XII ZB 182/04
Die Berufungsbegründung kann auch dadurch erfolgen, dass auf andere Schriftsätze, z.B. solche im Prozesskostenhilfeverfahren, Bezug genommen wird, wenn diese von einem bei dem Berufungsgericht zugelassenen Rechtsanwalt unterzeichnet sind und inhaltlich den Anforderungen der Berufungsbegründung gerecht werden. Dafür ist nicht...
- BGH, 28.02.2008, V ZB 107/07
a) Nach § 98 Satz 2 ZVG beginnt die Beschwerdefrist im Falle der Zuschlagserteilung auch dann mit der Verkündung des Beschlusses im Versteigerungstermin zu laufen, wenn sich der Bieter in dem Termin vertreten lässt und der Vertreter über eine uneingeschränkte Verfahrensvollmacht verfügt.
b) Zur Wiedereinsetzung in den vorigen...
- BAG, 31.01.2008, 8 AZR 27/07
Das Altersteilzeitarbeitsverhältnis eines sich in der Freistellungsphase befindlichen Arbeitnehmers geht bei einem Betriebsübergang auf den neuen Betriebsinhaber über.
- OLG-ROSTOCK, 17.08.2007, 6 U 58/07
Ein Grund zur Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (§ 233 ZPO) - gegen die versäumte Frist zur Begründung der Berufung - liegt regelmäßig nicht in einer plötzlich auftretenden Erkrankung des Prozeßbevollmächtigten und ebensowenig in einer unvorhersehbaren Computerstörung, wenn es an Vortrag zu Art und Behebung des Defekts...
- OLG-DRESDEN, 08.06.2007, 10 U 445/06
Zur Fälligkeit der allgemeinen Verfahrensgebühr für das Berufungsverfahren bei einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
- SAECHSISCHES-LAG, 26.02.2007, 3 Sa 493/06
Enthält ein vom Arbeitgeber vorformulierter Aufhebungsvertrag nach Festlegung des Beendigungsdatums sowie einiger Nebenansprüche eine Ausgleichsklausel "mit Erfüllung dieser Vereinbarung", so erfasst diese im Zweifel nicht offene Vergütungsansprüche bis zum Beendigungsdatum.
- BGH, 31.01.2007, XII ZB 207/06
Hat eine anwaltlich vertretene Partei innerhalb der Rechtsmittelfrist Prozesskostenhilfe beantragt, so beginnt die Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung in die Rechtsmittelfrist spätestens in dem Zeitpunkt, in dem das Gericht ihr unter eingehender Darlegung der Berechnungen mitteilt, dass die Voraussetzungen für die Gewährung...
- OLG-FRANKFURT, 28.12.2006, 23 U 309/05
Der Rechtsanwalt darf das Empfangsbekenntnis grundsätzlich erst unterzeichnen und zurückgeben, wenn durch ihn selbst oder auf seine Veranlassung in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und die Notierung im Fristenkalender vermerkt ist . Entschließt sich ein Rechtsanwalt aber, das Empfangsbekenntnis vor vollständiger...
- SAARLAENDISCHES-OLG, 13.12.2006, 5 U 137/06
Der Versicherer muss beweisen, dass der Versicherungsnehmer seiner Nachmeldeobliegenheit nicht genügt hat. Auch insoweit gilt die "Auge- und Ohr-Rechtsprechung".
- OLG-BREMEN, 13.11.2006, 4 UF 60/06
Wegen der Notwendigkeit, die gesetzlichen Fristen im Interesse der Rechtssicherheit und eines geordneten und zügigen Verfahrensablaufs einzuhalten, sind hohe Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts insbesondere auch dann zu stellen, wenn sich der Rechtsanwalt zur Aufgabenerfüllung Dritter, also außerhalb seines...
- OLG-FRANKFURT, 26.06.2006, 9 U 68/06
Zu den Anforderungen an die Darlegung der Wiedereinsetzungsgründe in der Antragsschrift (hier: Versäumung der Berufungsfrist, weil eine Büroangestellte es unterlassen hat, die fertig gestellte Berufungsschrift abzusenden).
- OLG-STUTTGART, 23.05.2006, 5 U 78/05
1. Im Falle der Kostenarmut ist für den Bginn der Widereinsetzungsfrist gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist ausschließlich auf den Zeitpunkt des Zugangs des Prozesskostenhilfe bewilligenden Beschlusses abzustellen.
Es kommt nicht darauf an, wann der Beschluss über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand...