- BGH, 09.07.2009, VII ZB 111/08
Grundsätzlich darf eine Partei darauf vertrauen, dass ihrem lediglich mit der Einwilligung des Gegners begründeten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist stattgegeben wird.
- OLG-FRANKFURT, 19.12.2008, 19 U 91/08
Eine erfolglos gebliebene Anhörungsrüge gem. § 321 a ZPO hat - ebenso wie eine erfolglos gebliebene Gegenvorstellung - keinen Einfluss auf den Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist.
- BGH, 18.12.2008, I ZB 83/08
Die Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde beginnt nach § 85 Abs. 3 Satz 3 MarkenG auch dann mit der Einlegung der Rechtsbeschwerde, wenn der Rechtsbeschwerdeführer nach Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe Rechtsbeschwerde einlegt und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der...
- BGH, 17.12.2008, XII ZB 185/08
Wenn die gesetzlichen Anforderungen an eine Berufungsschrift oder eine Berufungsbegründung erfüllt sind, kommt die Deutung, dass der Schriftsatz nicht als zugleich eingelegte Berufung oder Berufungsbegründung bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel...
- OLG-ZWEIBRüCKEN, 21.11.2008, 4 U 186/08
Ein Berufungskläger kann nicht darauf vertrauen, dass sein vier Tage vor Ablauf der Berufungsfrist beim unzuständigen Landgericht eingereichter Berufungsschriftsatz noch rechtzeitig an das zuständige Oberlandesgericht weiter geleitet wird, wenn in dem Zeitraum von vier Tagen ein Wochenende enthalten ist.
- BGH, 19.11.2008, XII ZB 102/08
a) Hat eine Partei innerhalb der Berufungsfrist lediglich Prozesskostenhilfe beantragt, beginnt die 14-tägige Wiedereinsetzungsfrist der §§ 234 Abs. 1 Satz 1, 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO spätestens mit Zugang der gerichtlichen Entscheidung über diesen Antrag. Sie kann aber auch schon früher beginnen, wenn die Partei, etwa nach einem...
- OLG-STUTTGART, 03.07.2008, 8 W 222/08
Ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde ist beim Beschwerdegericht einzureichen, sobald das Untergericht nach Durchführung des Abhilfeverfahrens durch Nichtabhilfe- und Vorlagebeschluss die Sache an das Beschwerdegericht abgegeben hat, wodurch das...
- BGH, 11.06.2008, XII ZB 184/05
Einer Prozesspartei, die vor Ablauf einer Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsfrist lediglich Prozesskostenhilfe beantragt hatte, ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen schuldloser Fristversäumung nur dann zu bewilligen, wenn sie vernünftigerweise nicht mit einer Verweigerung der Prozesskostenhilfe mangels...
- BGH, 29.05.2008, IX ZB 197/07
Beantragt eine unbemittelte Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Einlegungs- und Begründungsfrist für eine Rechtsbeschwerde, läuft die Frist für deren Begründung ab der Bekanntgabe der Gewährung von Prozesskostenhilfe und nicht erst ab Bekanntgabe der Bewilligung von Wiedereinsetzung gegen die...
- BGH, 26.05.2008, II ZB 19/07
a) Eine mittellose Partei, die innerhalb der Rechtsmittelfrist ein Prozesskostenhilfegesuch mit der ausgefüllten Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eingereicht und die erforderlichen Belege beigefügt hat, ist grundsätzlich bis zur Entscheidung über ihr Gesuch wegen Mittellosigkeit als...
- OLG-OLDENBURG, 15.05.2008, 13 UF 41/08
Wird Prozesskostenhilfe für die Einlegung der Berufung beantragt, muss der Antrag einschließlich der Erklärung zu den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen innerhalb der Rechtsmittelfrist vollständig beim Berufungsgericht eingehen.
Weist das Gericht darauf hin, dass die Unterlagen unvollständig waren, beginnt die...
- OLG-THUERINGEN, 09.04.2008, 5 U 733/07
Beginn und Lauf der Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung gem. § 234 ZPO, wenn gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren eine Gegenvorstellung erhoben wurde, die zurückgewiesen worden ist.
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 18.03.2008, 12 U 13/08
Bei der Beurteilung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumens der Berufungsfrist erfolgt keine Berücksichtigung neuen, erst nach Hinweis des Berufungsgerichts nach Ablauf der Frist des § 234 Abs.1 ZPO vorgebrachten Tatsachenvortrags über organisatorische Maßnahmen in der Kanzlei des...
- BGH, 05.03.2008, XII ZB 182/04
Die Berufungsbegründung kann auch dadurch erfolgen, dass auf andere Schriftsätze, z.B. solche im Prozesskostenhilfeverfahren, Bezug genommen wird, wenn diese von einem bei dem Berufungsgericht zugelassenen Rechtsanwalt unterzeichnet sind und inhaltlich den Anforderungen der Berufungsbegründung gerecht werden. Dafür ist nicht...
- BGH, 28.02.2008, V ZB 107/07
a) Nach § 98 Satz 2 ZVG beginnt die Beschwerdefrist im Falle der Zuschlagserteilung auch dann mit der Verkündung des Beschlusses im Versteigerungstermin zu laufen, wenn sich der Bieter in dem Termin vertreten lässt und der Vertreter über eine uneingeschränkte Verfahrensvollmacht verfügt.
b) Zur Wiedereinsetzung in den vorigen...
- BGH, 20.02.2008, XII ZB 179/07
a) Die Jahresfrist des § 234 Abs. 3 ZPO hat als Höchstfrist für den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand absoluten Charakter und verfolgt den Zweck, eine unangemessene Verzögerung von Prozessen zu verhindern und den Eintritt der Rechtskraft zu gewährleisten.
b) Im Hinblick darauf ist die Vorschrift allerdings nicht...
- BGH, 13.02.2008, XII ZB 151/07
a) Einer Partei, die vor Ablauf der Rechtsmittelfrist zur Durchführung des Rechtsmittels Prozesskostenhilfe beantragt hat, ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn sie vernünftigerweise nicht mit der Verweigerung der Prozesskostenhilfe wegen nicht hinreichend nachgewiesener Bedürftigkeit rechnen musste. Das ist...
- BGH, 15.01.2008, XI ZB 11/07
Die Frist für einen Antrag auf Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist beträgt nicht zwei Wochen sondern nach § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO einen Monat. Das Motiv des Gesetzgebers, der vermögenslosen Partei nach Gewährung von Prozesskostenhilfe ausreichend Zeit zur Begründung des Rechtsmittels einzuräumen,...
- BGH, 13.11.2007, X ZR 100/07
Die Frist für die Stellung des Antrags auf Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist beträgt auch im Patentnichtigkeitsverfahren einen Monat (Fortführung des Sen.Beschl. v. 31.5.2000 - X ZR 154/99, GRUR 2000, 1010 - Schaltmechanismus).
- BGH, 18.07.2007, XII ZB 31/07
a) Wenn die gesetzlichen Anforderungen an eine Berufungsschrift oder eine Berufungsbegründung erfüllt sind, kommt die Deutung, dass der Schriftsatz nicht als unbedingte Berufung oder Berufungsbegründung bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden...