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JuraForum.deGesetzeZPO§ 223 ZPO 

Stand: 20.05.2013

§ 223 ZPO

Zivilprozessordnung

   Buch 1 (Allgemeine Vorschriften)
      Abschnitt 3 (Verfahren)
         Titel 3 (Ladungen, Termine und Fristen)

(weggefallen)


Weitere Vorschriften um § 223 ZPO

Entscheidungen zu § 223 ZPO

  • OLG-HAMBURG, 08.11.2006, 5 U 118/06
    1. Die ordnungsgemäße Organisation einer Rechtsanwaltskanzlei muss nicht nur sicherstellen, in welcher Weise ein fristwahrendes Schriftstück per Telefax nachprüfbar erfolgreich versandt wird und bei dem Empfänger eintrifft, sondern muss gleichermaßen Sicherungen dafür vorsehen, dass die Anordnung des Telefax-Versandes überhaupt...

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