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JuraForum.deGesetzeZPO§ 189 ZPO - Heilung von Zustellungsmängeln 

Stand: 20.05.2013

§ 189 ZPO - Heilung von Zustellungsmängeln

Zivilprozessordnung

   Buch 1 (Allgemeine Vorschriften)
      Abschnitt 3 (Verfahren)
         Titel 2 (Verfahren bei Zustellungen)
            Untertitel 1 (Zustellungen von Amts wegen)

Lässt sich die formgerechte Zustellung eines Dokuments nicht nachweisen oder ist das Dokument unter Verletzung zwingender Zustellungsvorschriften zugegangen, so gilt es in dem Zeitpunkt als zugestellt, in dem das Dokument der Person, an die die Zustellung dem Gesetz gemäß gerichtet war oder gerichtet werden konnte, tatsächlich zugegangen ist.



Weitere Vorschriften um § 189 ZPO

Entscheidungen zu § 189 ZPO

  • BAG, 06.05.2009, 10 AZR 834/08
    Ist das Arbeitseinkommen des Arbeitnehmers gepfändet und einem Gläubiger zur Einziehung überwiesen, erfasst der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auch einen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber, wenn dieser seine Nachweispflicht verletzt hat, Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers deshalb aufgrund...
  • HESSISCHER-VGH, 20.10.2008, 6 E 2035/08
    Festsetzungsbeschlüsse des Verwaltungsgerichts nach § 11 RVG sind bei Personenmehrheiten für den Fall, dass kein gemeinsamer Bevollmächtigter bestellt worden ist, an jede Person unter Beifügung einer Ausfertigung und bei juristischen Personen an eine vertretungsberechtigte natürliche Person zuzustellen. Ist der Empfang eines...
  • LAG-KOELN, 24.09.2008, 3 Sa 1484/07
    1. Die Vorschriften der §§ 1067 ff. ZPO regeln die justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union. Sie stellen Spezialvorschriften dar, die ausschließlich für die Staaten der Europäischen Union gelten, gleichzeitig aber in diesem Bereich allgemeinen prozessualen Bestimmungen vorgehen. 2. Im Geltungsbereich des § 1068 ZPO...
  • LAG-DUESSELDORF, 08.08.2008, 9 Sa 2261/07
    1. Die Zustellung eines klageerweiternden Schriftsatzes an die andere Partei ist während der Dauer der Aussetzung des Verfahrens ohne rechtliche Wirkung. Der klageerweiternde Schriftsatz gilt als zugestellt, wenn die Aussetzung endet. Einer erneuten Zustellung bedarf es nicht (BAG vom 12.12.2000, AP Nr. 154 zu § 4 TVG...
  • OLG-KARLSRUHE, 26.03.2008, 7 U 152/07
    1. Die Doppelvertretung der AG durch Vorstand und Aufsichtsrat gem. § 246 Abs. 2 AktG gilt auch in Fällen, in denen (möglicherweise) ein Interessenkonflikt zwischen den Organen im Einzelfall nicht besteht. 2. Eine Heilung gem. § 189 ZPO kommt nur für Zustellungsmängel in Betracht, die der Zustellung an den vorgesehenen...
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