- OLG-KOELN, 26.05.2008, 2 Ws 249/08
1. In der gegenüber einer Suchtberatungsstelle abgegebenen "Einverständniserklärung", mit der bestätigt wird, dasss die Post an die Einrichtung geschickt werden soll, kann eine Bevollmächtigung der in der Einrichtung tätigen Personen zur Entgegennahme von Zustellungen liegen, die eine Zustellung nach § 171 ZPO ermöglicht.
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- OLG-CELLE, 22.04.2008, 32 Ss 32/08
1. Bei der Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach verwaltungsbehördlicher Entziehung überprüft das Strafgericht lediglich die formelle Wirksamkeit der behördlichen Entscheidung, nicht aber deren sachliche Richtigkeit.
2. Zu der formellen Wirksamkeit der Entscheidung der Verwaltungsbehörde gehört auch die (wirksame)...
- SAARLAENDISCHES-OLG, 28.02.2008, 5 W 50/08
Das Rechtsmittel der Beschwerde gegen Beschlüsse auf Einstellung der Zwangsvollstreckung (hier aus einem Versäumnisurteil) ist unzulässig.
- LAG-BADEN-WUERTTEMBERG, 22.01.2008, 8 Sa 29/07
Zur Ermittlung des Leistungszwecks einer Sonderzahlung sind vorrangig ihre tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen heranzuziehen.
- BGH, 19.07.2007, I ZR 136/05
a) Die Entscheidung, durch die eine Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Einspruchsfrist gegen ein Versäumnisurteil versagt wird, muss auch dann durch Urteil ergehen, wenn sie isoliert vorab und nicht zusammen mit der Entscheidung über die nachgeholte Prozesshandlung sowie ohne mündliche Verhandlung getroffen wird.
b) Fehlt auf...
- OLG-HAMM, 26.01.2006, 2 Ss 31/06
1. Zwar kann gemäß § 40 Abs. 3 StPO die öffentliche Zustellung der Ladung zur Berufungshauptverhandlung bereits dann angeordnet werden, wenn die gewöhnliche Zustellung an den - zum damaligen Zeitpunkt nicht durch einen Verteidiger vertretenen - Angeklagten unter der Anschrift nicht möglich ist, unter der letztmals zugestellt...
- OLG-HAMM, 26.01.2006, 2 Ws 27/06
1. Zwar kann gemäß § 40 Abs. 3 StPO die öffentliche Zustellung der Ladung zur Berufungshauptverhandlung bereits dann angeordnet werden, wenn die gewöhnliche Zustellung an den - zum damaligen Zeitpunkt nicht durch einen Verteidiger vertretenen - Angeklagten unter der Anschrift nicht möglich ist, unter der letztmals zugestellt...
- SAARLAENDISCHES-OLG, 06.12.2005, 5 W 332/05
Das Rechtsmittel der Beschwerde gegen Beschlüsse auf Einstellung der Zwangsvollstreckung (hier: aus einem Versäumnisurteil) ist unzulässig.
- OLG-STUTTGART, 29.11.2005, 8 W 310/05
1. Ein Beteiligter in einem Wohnungseigentumsverfahren ist so lange als verfahrensfähig zu behandeln, bis das Fehlen seiner Verfahrensfähigkeit rechskräftig fest steht. Dieser Grundsatz ist auf die Partei und ihren gesetzlichen Vertreter beschränkt und kann dann nicht zur Anwendung kommen, wenn es um einen Mangel der gewillkürten...
- BGH, 10.11.2005, III ZR 104/05
Zum Nachweis der Wirksamkeit einer Ersatzzustellung nach § 180 ZPO ist es nicht erforderlich, dass der Zusteller in der Urkunde angibt, in welche Empfangseinrichtung - Briefkasten oder ähnliche Vorrichtung - er das Schriftstück eingelegt hat, und im Fall einer ähnlichen Vorrichtung diese näher bezeichnet.
- BGH, 14.09.2004, XI ZR 248/03
a) Zu den Voraussetzungen eines Wohnungswechsels.
b) Beim finanzierten Kauf kann sich der Verbraucher gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 VerbrKrG auch gegenüber der Darlehensrückzahlungsforderung der kreditgebenden Bank auf die im Verhältnis zum Verkäufer geltende kurze Verjährungsfrist des § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB a.F. berufen...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 15.06.2004, 6 U 268/03
Die Beweiskraft der Zustellungsurkunde erstreckt sich nicht darauf, dass unter der Zustellungsanschrift eine Wohnung des Empfängers besteht.
Die Zustellungsurkunde hat insoweit nur die Bedeutung eines beweiskräftigen Indizes, dass erschüttert werden kann.
- OLG-DRESDEN, 16.04.2003, 11 U 1340/02
1. Die Klageerweiterung ist wirksam erhoben, wenn sie den Gegner nachweislich erreicht, auf eine förmliche Zustellung kommt es nicht an.
2. Wenn der Kläger in der mündlichen Verhandlung nur den Antrag aus dem Klageschriftsatz, nicht aber aus dem Schriftsatz mit der Klageerweiterung stellt, hat er den Antrag aus der Klageerweiterung...
- OLG-HAMM, 06.03.2003, 2 Ss OWi 1090/02
Auch für einen Untersuchungshaftgefangenen kommt es für den Begriff der Wohnung i.S. der Zustellungsvorschriften der ZPO entscheidend darauf an, ob der Zustellungsempfänger tatsächlich an der angegebenen Anschrift (noch) wohnt. Anders als bei der Strafhaft ist bei der Untersuchungshaft für die Beurteilung, ob der...
- OLG-HAMBURG, 21.10.2002, II - 66/02
Wird die Zustellung eines Schriftstücks mehraktig sowohl vor als auch nach Inkrafttreten des Zutellungsreformgesetzes ausgeführt, ist für jeden Akt das jeweils zur Zeit seiner Vornahme geltende Recht anzuwenden. Fehlt es an einer Unausführbarkeit der Zustellung nach §§ 178 Abs. 1 Nr. 3 oder 180 ZPO n.F. -insbesondere durch...
- OLG-NAUMBURG, 27.02.2002, 11 W 82/01
Zur Wirksamkeit der Ersatzzustellung durch Niederlegung im Falle des Wohnsitzwechsels.
- BAYOBLG, 21.02.2002, 2Z BR 17/02
Der Nachweis für die Zustellung eines Vollstreckungstitels gegenüber dem Grundbuchamt ist mit der Vorlage der Postzustellungsurkunde erbracht, wenn aus ihr hervorgeht, dass der Postbedienstete die Sendung niedergelegt und die schriftliche Benachrichtigung darüber in den Hausbriefkasten geworfen hat.
- OLG-MUENCHEN, 11.12.2001, 21 W 2569/01
1. Bei einer Ersatzzustellung durch Niederlegung ist der Ort der Zustellung/der Mitteilung über die Niederlegung in verkehrsüblicher Weise auch nach Straße und Hausnummer näher zu bezeichnen. Geschieht dies nicht, so leidet die Zustellung unter einem erheblichen Mangel, der die Zustellung unwirksam macht.
2. Eine Berichtigung der...
- OLG-FRANKFURT, 16.03.2001, 6 UF 52/01
Die Zustellung in der 'ofiziellen' Wohnung reicht aus, um eine ordnungsgemäße Ladung mit VU-Folge zu bewirken.
- OLG-DRESDEN, 31.01.2001, 8 U 1339/00
Die Zustellung eines Mahnbescheids erst mehrere Wochen oder Monate nach Ablauf der zu wahrenden Frist kann noch als "demnächst" gelten, wenn der Antragsteller alles ihm Zumutbare für die alsbaldige Zustellung getan hat. Das ist nicht der Fall, wenn es sein Prozessbevollmächtigter unterließ, spätestens binnen zwei Wochen die...