- KAMMERGERICHT-BERLIN, 26.04.2007, 12 U 193/05
Die außerordentliche Kündigung einer Mietbürgschaft wegen Eintretens besonderer Umstände kommt bei einem befristeten Mietvertrag nicht in Betracht. Die Klagerhebung gegen den Bürgen reicht zur Unterbrechung der Verjährung der Hauptforderung nur aus, wenn der Hauptschuldner als Rechtsperson untergegangen ist; dies ist bei einer...
- BGH, 24.07.2000, II ZB 20/99
ZPO §§ 174 Abs. 2, 175, 233 I
Es ist mit dem im Rechtsstaatsgebot wurzelnden Grundsatz des fairen Verfahrens unvereinbar, einer im Ausland wohnenden Partei, die ein nach § 175 ZPO als zugestellt geltendes Versäumnisurteil wegen Verlustes der Sendung auf dem Postweg überhaupt nicht erhalten hat, die Wiedereinsetzung gegen die...
- OLG-DUESSELDORF, 30.05.2000, 22 U 31/00
Leitsätze:
1. Eine Zustellung von Amts wegen durch Aufgabe zur Post ist unwirksam, wenn nach dem darüber gefertigten Aktenvermerk davon auszugehen ist, daß auf dem Briefumschlag als Name des Empfängers lediglich dessen Vorname und der Nachname bei der Straßenbezeichnung angegeben war, so daß der Zugang im normalen Postweg...
- BGH, 03.02.1999, VIII ZB 35/98
ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 1
a) Bei der Klage gegen eine Personengesellschaft kommt der Angabe des Namens der Gesellschaft ausschlaggebende Bedeutung zu; der Zusatz eines unzutreffenden Inhabernamens tritt demgegenüber zurück.
EG-Vertrag Art. 6 Abs. 1;
ZPO § 175 Abs. 1 Satz 3
b) Die Zustellungsfiktion nach § 175 Abs. 1 Satz 3 ZPO...
- BGH, 10.11.1998, VI ZR 243/97
ZPO §§ 174, 175
Ein nach schriftlichem Vorverfahren mit den erforderlichen Belehrungen ohne mündliche Verhandlung ergangenes Versäumnisurteil kann dem im Ausland wohnenden Beklagten, der keinen Prozeßbevollmächtigten bestellt hat, durch Aufgabe zur Post zugestellt werden. Eines vorherigen gerichtlichen Hinweises darauf, daß er...