- BGH, 07.05.2009, V ZB 12/09
Bei der Grundstücksversteigerung zum Zweck der Aufhebung der Gemeinschaft ist das Einzelausgebot der Miteigentumsanteile unzulässig.
- BGH, 10.04.2008, I ZB 14/07
Bei einer Prozessbürgschaft ist der Nachweis der Sicherheitsleistung gegenüber dem Schuldner erbracht, wenn der Gerichtsvollzieher ihm die Bürgschaftsurkunde zugestellt hat; ein Nachweis der Bürgschaftsbestellung gegenüber dem Prozessbevollmächtigten des Schuldners ist nicht erforderlich.
- OLG-KOBLENZ, 06.03.2008, 2 U 1582/07
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei Anwaltswechsel.
- OLG-DRESDEN, 25.01.2008, 3 W 1382/07
1. Ein Beschluss, mit dem die Bewilligung von Prozesskostenhilfe aufgehoben wird, ist nicht mehr dem früheren Prozessbevollmächtigten zuzustellen.
2. Das Verfahren zur Überprüfung von Prozesskostenhilfe ist kein Verfahren i.S.v. § 172 Abs. 1 S. 2 ZPO, sondern ein selbständiges Verwaltungsverfahren.
- OLG-NAUMBURG, 22.11.2007, 4 WF 128/07
Der die Prozesskostenhilfe widerrufende Beschluss ist der Partei persönlich, nicht dem früheren Prozessbevollmächtigten zuzustellen, denn § 172 ZPO gilt nur im anhängigen Verfahren.
Wird der aufhebende Beschluss dem früheren Prozessbevollmächtigten informationshalber übersandt, ist dies für eine Fristberechnung nicht...
- BGH, 19.09.2007, VIII ZB 44/07
a) Nach der Anzeige der Mandatsniederlegung müssen Zustellungen im Parteiprozess nicht mehr gemäß § 172 ZPO an den (bisherigen) Prozessbevollmächtigten bewirkt werden. Dieser ist aber im Rahmen des § 87 Abs. 2 ZPO weiterhin berechtigt, Zustellungen für die Partei entgegenzunehmen. Macht er hiervon Gebrauch ist die an ihn...
- BGH, 25.04.2007, XII ZR 58/06
Im Anwaltsprozess erlangt die Kündigung einer Vollmacht nach § 87 Abs. 1 ZPO dem Gegner und dem Gericht gegenüber erst durch die Anzeige der Bestellung eines neuen Anwalts rechtliche Wirksamkeit. Das setzt voraus, dass der neu benannte Rechtsanwalt für das betreffende Verfahren postulationsfähig ist (§ 78 ZPO). Ist dies (noch)...
- OLG-SCHLESWIG, 14.02.2007, 2 W 173/06
1. § 172 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist im Wohnungseigentumsverfahren entsprechend anwendbar.
2. Bestellt ist der Prozessbevollmächtigte, wenn er sich durch ausdrückliches oder stillschweigendes Handeln gegenüber dem Gericht zum Prozessbevollmächtigten bestellt hat. Dazu reicht es aus, wenn er in der Antragsschrift als solcher benannt...
- LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN, 30.11.2006, 4 Sa 412/06
Die einstweilige Verfügung auf Beschäftigung ist gemäß § 929 II ZPO durch Zustellung im Parteibetrieb zu vollziehen. Sind für den Verfügungsbeklagten Prozessbevollmächtigte bestellt, so ist an diese zuzustellen. (§ 172 ZPO)
- BGH, 28.11.2006, VIII ZB 52/06
Die Zustellung eines Urteils an einen lediglich als Terminsvertreter anzusehenden Unterbevollmächtigten ist unwirksam und setzt Rechtsmittelfristen nicht in Lauf.
- OLG-MUENCHEN, 26.04.2006, 34 Wx 44/06
1. In Abschiebungshaftsachen ist § 172 ZPO anwendbar, wenn einem Rechtsanwalt umfassende Verfahrensvollmacht erteilt worden ist; diese gilt auch in dem Verlängerungsverfahren (wie OLG Schleswig NVwZ 1996, 1142). Ob dies zur Folge hat, dass einem anwaltlich vertretenen Betroffenen wirksam nach § 16 Abs. 3 FGG nur in Anwesenheit...
- OLG-HAMBURG, 23.03.2006, 3 U 251/05
1. Wird gegen eine Unterlassungs-Beschlussverfügung vorgetragen, sie sei mangels Vollziehung aufzuheben, so ist bei fehlender Bezeichnung "Widerspruch" im Anwaltsschriftsatz durch Auslegung zu ermitteln, ob ein Widerspruchsverfahren gemäß § 925 ZPO oder das Aufhebungsverfahren gemäß §§ 927, 929 ZPO betrieben werden soll....
- OLG-NAUMBURG, 09.02.2006, 14 WF 134/05
Nur in einem anhängigen Verfahren muss die Zustellung an den für den Rechtszug bestellten Prozessbevollmächtigten erfolgen. Ist das Verfahren hingegen rechtskräftig abgeschlossen und betrifft die Zustellung die im Rahmen der PKH zu zahlenden Raten, erfolgt die Zustellung unmittelbar an die Partei, insbesondere in den Verfahren, in...
- OLG-HAMBURG, 12.01.2006, 3 U 93/05
1. Wird im Unterlassungsantrag die Arzneimittel-Werbeaussage nicht wörtlich zitiert (hier: "Sicherheitsprofil vergleichbar mit Pamidronat oder Plazebo - 1,2"), sondern ein sinnentstellender Auszug vorgenommen (hier: "Sicherheitsprofil vergleichbar mit Plazebo" - ohne Bezugsziffern und ohne die Studienquellen), so erfasst das nicht die...
- OLG-HAMBURG, 06.09.2005, 5 W 71/05
1. Ein (ausländisches) Unternehmen muss sich den durch sein eigenes prozessuales und vorprozessuales Verhalten gesetzten Rechtsschein einer zustellungsfähigen Geschäftsanschrift im Inland für den Fall einer erfolgten Zustellung zurechnen lassen, selbst wenn unter dieser Adresse tatsächlich kein Geschäftslokal - sondern lediglich...
- OLG-ZWEIBRüCKEN, 29.07.2005, 6 UF 58/04
1. Führt der Antragsteller im Scheidungsverfahren in der Antragsschrift den Prozessbevollmächtigten der Antragsgegnerin auf und legt er gleichzeitig außergerichtliche Korrespondenz vor, in dem dieser darum gebeten hat, als Prozessbevollmächtigter bezeichnet zu werden, so muss an den Prozessbevollmächtigten der Antragsgegnerin...
- OLG-HAMBURG, 30.06.2005, 3 U 221/04
1. Eine Urteils-Unterlassungsverfügung bedarf der Vollziehung (§ 929 ZPO), und zwar im Regelfall durch deren Zustellung in Parteibetrieb. Die Zustellung von Amtswegen ist auch ausnahmsweise keine Vollziehung
2. Ist ein Prozessbevollmächtigter des Schuldners bestellt, so muss an den Prozessbevollmächtigten im Parteibetrieb...
- OLG-HAMBURG, 14.04.2005, 3 U 222/04
1. (a) Die Werbeangabe "GGG DSL-Tarife - 6 Monate kostenlos nutzen" ist in unerläuterter Form irreführend, wenn nur die Grundgebühr für die ersten 6 Monate entfällt und der DSL-Internetzugang nur insoweit kostenlos genutzt werden kann, bis die in der Grundgebühr enthaltenen monatlichen Zeit- oder Volumenkontingente aufgebraucht...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 10.02.2005, 9 U 166/04
Zur Zustellung einer Beschlussverfügung durch Empfangsbekenntnis eines Anwalts, der bis dahin vom Antragsgegner noch nicht bevollmächtigt war; (§§ 929 Abs. 2, 172 Abs. 1, 189 ZPO.)
- LAG-HAMM, 03.09.2004, 4 Ta 575/04
1. Das PKH-Nachprüfungsverfahren gem. § 120 Abs. 4 ZPO gehört nicht mehr zum selben Verfahren i.S.d. § 172 Abs. 1 S. 1 und S. 2 ZPO, denn die Abwicklung der Prozeßkostenhilfe ist nur noch reine Verwaltungssache. Mithin ist das Arbeitsgericht nicht gehalten, die Anfrage nach § 120 Abs. 4 S. 2 ZPO an den (vormaligen)...