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JuraForum.deGesetzeZPO§ 155 ZPO - Aufhebung der Aussetzung bei Verzögerung 

Stand: 20.05.2013

§ 155 ZPO - Aufhebung der Aussetzung bei Verzögerung

Zivilprozessordnung

   Buch 1 (Allgemeine Vorschriften)
      Abschnitt 3 (Verfahren)
         Titel 1 (Mündliche Verhandlung)

In den Fällen der §§ 152, 153 kann das Gericht auf Antrag die Anordnung, durch die das Verfahren ausgesetzt ist, aufheben, wenn die Betreibung des Rechtsstreits, der zu der Aussetzung Anlass gegeben hat, verzögert wird.


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