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JuraForum.deGesetzeZPO§ 145 ZPO - Prozesstrennung 

Stand: 17.06.2013

§ 145 ZPO - Prozesstrennung

Zivilprozessordnung

   Buch 1 (Allgemeine Vorschriften)
      Abschnitt 3 (Verfahren)
         Titel 1 (Mündliche Verhandlung)

(1) Das Gericht kann anordnen, dass mehrere in einer Klage erhobene Ansprüche in getrennten Prozessen verhandelt werden, wenn dies aus sachlichen Gründen gerechtfertigt ist. Die Entscheidung ergeht durch Beschluss und ist zu begründen.

(2) Das Gleiche gilt, wenn der Beklagte eine Widerklage erhoben hat und der Gegenanspruch mit dem in der Klage geltend gemachten Anspruch nicht in rechtlichem Zusammenhang steht.

(3) Macht der Beklagte die Aufrechnung einer Gegenforderung geltend, die mit der in der Klage geltend gemachten Forderung nicht in rechtlichem Zusammenhang steht, so kann das Gericht anordnen, dass über die Klage und über die Aufrechnung getrennt verhandelt werde; die Vorschriften des § 302 sind anzuwenden.



Weitere Vorschriften um § 145 ZPO

Entscheidungen zu § 145 ZPO

  • OLG-DUESSELDORF, 25.05.2009, I-24 W 28/09
    Der Prozessbevollmächtigte darf im Falle einer Prozesstrennung einheitlich die Gebühren nach dem Gesamtstreitwert oder gesondert aus den getrennten Verfahren mit den jeweiligen Einzelwerten geltend machen.
  • OLG-STUTTGART, 04.02.2009, 8 W 39/09
    Zur Höhe der Verfahrensgebühr des Klägervertreters und deren Erstattungsfähigkeit, wenn: a) der Streitwert durch die Erhebung einer Widerklage erhöht wird, b) danach der Rechtsstreit unterbrochen wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Beklagten/Widerklägers, c) lediglich der Passivprozesses...
  • OLG-THUERINGEN, 29.01.2009, 1 UF 266/08
    Das Gericht des zulässigen Rechtsweges entscheidet den Rechtsstreit unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten. Ist die Forderung des Beklagten aus Steuererstattung unstreitig und bedarf nicht der Klärung in einem "fremden" Rechtsweg und macht der Beklagte nur geltend, dass ein Unterhaltsanspruch dem Grunde und...
  • OLG-FRANKFURT, 06.01.2009, 8 U 31/07
    1. Zur Fehlerhaftigkeit einer nicht mehr rekonstruierbaren Überkronung (Zahnarzthaftung). 2. 2.500 ¤ Schmerzensgeld; mehrmalige untaugliche Anpassungsversuche; Nachbehandlung erforderlich; keine außerordentlichen Beeinträchtigungen (Schmerzen; Probleme bei der Nahrungsaufnahme); Klägerin hat acht Monate gewartet, bis sie eine...
  • OLG-DUESSELDORF, 30.10.2007, I-24 U 200/06
    1. Wenn die Parteien einen abtrennbaren Teil des Rechtsstreits nicht betreiben, ist der Erlass eines Teilurteils über den Rest zulässig. 2. Schadensersatzansprüche gegen einen Wirtschaftsprüfer verjährten nach früherem Recht binnen fünf Jahren, ohne dass eine Sekundärverjährung in Betracht kam. 3. Unerlaubte Rechtsberatung...
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