- SAARLAENDISCHES-OLG, 30.04.2008, 1 U 461/07
Der Nachweis der Prozessvollmacht hat auf Rüge des Gegners auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes durch die Vorlage der Originalvollmacht zu erfolgen.
- BGH, 26.06.2007, XI ZR 277/05
a) Eine zivilprozessuale Pflicht zur Vorlage von Urkunden der nicht beweisbelasteten Partei kann sich nur aus den speziellen Vorschriften der §§ 422, 423 ZPO oder aus einer Anordnung des Gerichts nach § 142 Abs. 1 ZPO, nicht aber aus den Grundsätzen der sekundären Behauptungslast ergeben.
b) § 142 Abs. 1 ZPO ist auch anwendbar,...
- BGH, 14.06.2007, VII ZR 230/06
a) Wendet sich der auf Zahlung von Werklohn verklagte Auftraggeber nicht gegen die fehlende Prüfbarkeit einer Rechnung, so findet im Prozess die Klärung statt, ob die Werklohnforderung begründet ist. Voraussetzung für den Erfolg der Klage ist, dass die Werklohnforderung schlüssig dargelegt ist. Bedarf es dazu einer neuen, an den...
- OLG-STUTTGART, 30.05.2007, 20 U 12/06
1. Die internationale Zuständigkeit für Ansprüche von Minderheitsaktionären, die auf die Rechtsfigur des qualifizierten faktischen Konzerns gestützt werden, ergibt sich aus der Regelung der außervertragliche Rechtsverletzungen in Art. 5 Nr. 3 EuGVVO. Erfolgsort ist danach der Sitz des beherrschten Unternehmens.
2. Ob die...
- BVERWG, 16.01.2007, BVerwG 6 C 15.06
Die berufsrechtlichen Voraussetzungen für die allgemeine Beeidigung von Dolmetschern und die Ermächtigung von Übersetzern müssen durch Rechtsnorm geregelt werden; eine allgemeine Verwaltungsvorschrift genügt nicht.
- OLG-STUTTGART, 13.11.2006, 6 U 165/06
1. Nach Eintritt der strafrechtlichen Verjährung besteht kein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 384 Nr. 2 2. Alt. ZPO mehr
2. Wer einen Emissionsprospekt herausgegeben hat, kann dessen Vorlage nicht nach §§ 142 Abs. 2 S. 1, 384 Nr. 2 1. Alt ZPO mit der Begründung verweigern, dass die Vorlage ihm zur Unehre gereiche. Eine...
- OLG-MUENCHEN, 09.11.2006, 1 U 2742/06
1. Macht ein Erbe nach dem Tod eines Patienten gegen einen Arzt Schmerzensgeldansprüche wegen behaupteter fehlerhafter Behandlung geltend und bietet er zum Beweis des Gesundheitszustands des Verstorbenen die Pflegeunterlagen eines Heimes an, kann das Gericht nicht allein deswegen die Anordnung der Urkundenvorlage nach § 142 ZPO...
- BGH, 26.10.2006, III ZB 2/06
a) Die Anordnung zur Vorlage von Urkunden oder anderen Unterlagen nach § 142 ZPO kann auch der Bereitstellung von Beweismitteln dienen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 11. Juli 2000 - X ZR 126/98 - NJW 2000, 3488).
b) Eine gemäß § 142 ZPO als Dritte auf Vorlage von Unterlagen in Anspruch genommene juristische Person kann die...
- OLG-FRANKFURT, 18.10.2006, 1 U 19/06
Dem Gegner der beweispflichtigen Partei darf nach § 142 Abs. 1 Satz 1 ZPO die Vorlegung von Urkunden nur unter den Voraussetzungen der §§ 422 f. ZPO aufgegeben werden.
- BGH, 01.08.2006, X ZR 114/03
a) Die Bestimmung des § 142 ZPO ist - auch im Licht völkerrechtlicher Vorgaben und europarechtlich bindender Normen wie Art. 6 der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums - in verschiedenen Rechtsgebieten, wie im gewerblichen Rechtsschutz...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 06.06.2005, 8 U 25/05
Vereinbaren die Parteien eines Mietvertrages über Gewerberäume Konkurrenzschutz für die Tätigkeit "Praktischer Arzt speziell hausärztlicher Internist" erstreckt sich der Konkurrenzschutz sowohl auf die Tätigkeit als "praktischer Arzt" als auch auf die Tätigkeit als "hausärztlicher Internist", denn bei dem praktischen Arzt und...
- OLG-KARLSRUHE, 04.04.2005, 7 W 12/05
Die Zurückweisung eines Antrags, dem Gegner nach § 142 ZPO die Vorlage bestimmter Urkunden aufzugeben, ist eine Maßnahme der Verfahrensleitung, die nicht mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden kann.
- OLG-FRANKFURT, 17.12.2004, 13 W 98/04
Eine Entscheidung nach § 142 I ZPO ist nicht beschwerdefähig.
- OLG-ZWEIBRüCKEN, 04.03.2004, 4 U 115/02
Gibt das Gericht in der mündlichen Verhandlung dem Beweisführer auf, das Original einer bestimmten Urkunde nachzureichen, so muss es die mündliche Verhandlung wieder eröffnen, wenn es bei seiner Beweiswürdigung auf das Original dieser Urkunde abstellen will.
- LAG-BERLIN, 11.07.2003, 6 Sa 285/03
1. Eine wiederholt gemachte Zusage des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer eine Überstundenvergütung zu zahlen, enthebt diesen nicht von seiner Last, Umfang und zeitliche Lage der über die reguläre Arbeitszeit hinausgehenden Überarbeit genau aufzulisten.
2. § 142 Abs. 1 Satz 1 ZPO enthält keine Grundlage für einen im Klagewege...
- OLG-FRANKFURT, 06.02.2003, 12 W 12/03
1. § 143 ZPO dient der (Wieder-) Herstellung vollständiger Gerichtsakten bzw. Akten des Gegners. Nicht von § 143 ZPO erfasst sind bisher nicht zur Prozessführung benutzte oder erwähnte Urkunden, diese fallen unter § 142 ZPO.
2. Das Gericht darf die Urkundenvorlegung nach § 142 ZPO nur auf der Grundlage eines schlüssigen...
- LAG-BERLIN, 13.12.2002, 6 Sa 1628/02
1. Gemäß § 142 Abs. 1 Satz 1 ZPO kann die Anordnung der Vorlage einer Urkunde, die sich im Besitz einer Partei oder eines Dritten befindet, nur bei entsprechend substantiiertem Vortrag zum Inhalt dieser Urkunde getroffen werden.
2. Kündigt der Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis zum 1. April, so muss er sich nicht analog § 162...