- OLG-KARLSRUHE, 19.11.2008, 7 U 8/08
1. Der Wille des Erblassers, der als sog. innere Tatsache dem Geständnis und der Beweisaufnahme zugänglich ist, ist unstreitig, wenn die Parteien allein über die Frage der Vererblichkeit des Nacherbenrechts streiten, weil der Wille der Eheleute auf die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft im gemeinschaftlichen Testament gerichtet...
- OLG-OLDENBURG, 07.11.2008, 11 WF 248/08
Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe hat auf die Verpflichtung, dem Gegner die Kosten des Rechtsstreits zu erstatten, keinen Einfluss. sie bewirkt, dass die Bundes- oder Landeskasse die auf sie übergegangenen Ansprüche gegen die Partei geltend machen kann (gegen OLG München FamRZ 2001, 1156).
- OLG-ZWEIBRüCKEN, 26.05.2008, 5 WF 42/08
Auch wenn beiden Parteien Prozesskostenhilfe ohne Anordnung von Ratenzahlungen bewilligt worden ist, kann die Justizkasse den auf sie übergegangenen Kostenerstattungsanspruch des der obsiegenden Partei beigeordneten Rechtsanwalts gegen die erstattungspflichtige, in die Kosten des Rechtsstreits verurteilte Gegenpartei geltend machen.
- OLG-HAMM, 17.10.2006, 28 U 68/06
1. Bei uneinbringlicher Forderung gegen einen Schuldner, die ein Rechtsanwalt pflichtwidrig hat verjähren lassen, kommt eine Verurteilung des Rechtsanwalts zur Zahlung von Schadensersatz nicht in Betracht.
2. Auf entsprechendem Hilfsantrag ist jedoch eine Feststellung zulässig und begründet, dass der Rechtsanwalt den Schaden zu...
- OLG-DUESSELDORF, 02.03.2006, I-24 W 10/06
Der Gegner der PKH-Partei kann den seinen Anteil übersteigenden Betrag der Gerichtskosten, den er bereits geleistet hat, gegen die mittellose Partei festsetzen lassen, wenn diese in einem Prozessvergleich einen Teil der Gerichtskosten übernommen hat.
- OLG-SCHLESWIG, 15.06.2005, 15 WF 202/05
Die Kostenhaftung des Rechtsmittelführers nach § 22 Abs. 1 Satz 1 GKG bleibt bestehen, wenn in einem Vergleich die Kosten gegeneinander aufgehoben werden, der Gegner aber wegen ratenfreier Prozesskostenhilfebewilligung von der Zahlungspflicht vorläufig befreit ist.
- OLG-KARLSRUHE, 24.01.2005, 16 WF 171/04
Ein Kostenerstattungsanspruch geht auch dann auf die Staatskasse über, wenn dem Prozessgegner Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist.
§ 122 Abs. 1 Nr. 1b ZPO meint nur die Ansprüche des beigeordneten Rechtsanwaltes gegen die eigene Partei.
- BGH, 23.10.2003, III ZB 11/03
Der Gegner einer Partei, der Prozeßkostenhilfe bewilligt worden ist, kann von ihm verauslagte Gerichtskosten gegen die bedürftige Partei festsetzen lassen, wenn und soweit diese in einem Vergleich die Kosten des Rechtsstreits übernommen hat. § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG ist nicht anwendbar.
- OLG-CELLE, 29.08.2003, 8 W 326/03
Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Beklagten schützt diesen bei im Wege des Vergleichs vereinbarter Kostenaufhebung nicht vor einem Kostenerstattungsanspruch des Klägers wegen von diesem vor Abschluss des Vergleichs verauslagter Gerichtskosten.
- OLG-FRANKFURT, 01.10.2002, 25 W 70/02
§ 58 Abs. 2 S. 2 GKG gilt nur für den Entscheidungsschuldner nach § 54 Nr. 1 GKG, nicht für den Übernahmeschuldner (§ 54 Nr. 2 GKG), also den, der sich in Kenntnis seiner Mittellosigkeit durch Vergleich selbst zum Kostenschuldner macht. Nur so kann Vereinbarungen zu Lasten der Staatskasse wirksam begegnet werden (Abweichung von...
- OLG-DRESDEN, 05.10.2001, 11 AR 196/01
§ 58 II 2 GKG ist verfassungskonform einschränkend auszulegen wie folgt:
Soweit einem Kostenschuldner, dem ... durch einen vor Gericht abgeschlossenen Vergleich ... die Kosten auferlegt sind, die Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, soll die Haftung des anderen Kostenschuldners nicht geltend gemacht werden.
- OLG-NAUMBURG, 21.09.2001, 13 W 230/01
Im Kostenfestsetzungsverfahren kann der von einer Partei geleistete Auslagenvorschuss trotz entsprechender Kostengrundentscheidung nicht gegen die Partei festgesetzt werden, der ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist.
- OLG-ZWEIBRüCKEN, 22.08.2001, 2 WF 67/01
Ist der Kläger wegen eines Teiles der Gerichtskosten in Anspruch genommen worden, der nach der Kostenregelung des von den Parteien geschlossenen Vergleichs dem Beklagten zur Last fällt, so kann er diese Kosten auch dann gegen den Beklagten festsetzen lassen, wenn diesem die Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist (Bestätigung der in...
- OLG-NUERNBERG, 13.08.2001, 10 WF 2663/01
Die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe - auch ohne Raten - schützt nicht vor der Geltendmachung gemäß § 130 BRAGO auf die Staatskasse übergegangener Erstattungsansprüche des Gegners; dies gilt auch, wenn auch dem Gegner Prozeßkostenhilfe ohne Raten bewilligt ist.
- OLG-STUTTGART, 19.12.2000, 8 WF 25/2000
PKH - Erstattungsanspruch des Gegners - Vergleich
Der Senat hält an seiner Ansicht fest, dass die beklagte Partei, der Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, dies dem (auch nur teilweise) erstattungsberechtigten Kläger dann nicht entgegenhalten kann; wenn sie die Kosten durch Vergleich übernommen hat (Bestätigung des...
- OLG-NUERNBERG, 29.05.2000, 13 W 1385/00
Von der klagenden Partei verauslagte Gerichtskosten können gegen die beklagte, Partei, der PKH bewilligt worden war und die in einem Vergleich Gerichtskosten übernommen hat, unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Entstehung und Bezahlung festgesetzt werden.