- BGH, 09.07.2009, VII ZB 56/08
Die bedürftige Partei hat einen durchsetzbaren Kostenerstattungsanspruch gegen die unterlegene Partei auch dann, wenn ihr zahlungsfreie Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist.
- HESSISCHES-LAG, 07.07.2009, 13 Ta 302/09
Eine angefallene Geschäftsgebühr nach VV RVG Nr. 2300 ist unabhängig davon, ob sie tatsächlich gezahlt worden ist oder nicht, auch bei einem später im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnetem Rechtsanwalt nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG auf die gerichtliche Verfahrensgebühr anzurechnen.
Auch eine vorrangige Verrechnung auf die...
- HESSISCHES-LAG, 12.06.2009, 13 Ta 303/09
Eine angefallene Geschäftsgebühr nach VV RVG Nr. 2300 ist unabhängig davon, ob sie tatsächlich gezahlt worden ist oder nicht, auch bei einem später im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnetem Rechtsanwalt nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG auf die gerichtliche Verfahrensgebühr anzurechnen.
Auch eine vorrangige Verrechnung auf die...
- HESSISCHES-LAG, 28.04.2009, 13 Ta 115/09
Eine angefallene Geschäftsgebühr nach VV RVG Nr. 2300 ist unabhängig davon, ob sie tatsächlich gezahlt worden ist oder nicht, auch bei einem später im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnetem Rechtsanwalt nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG auf die gerichtliche Verfahrensgebühr anzurechnen.
Auch eine vorrangige Verrechnung auf die...
- OLG-OLDENBURG, 07.11.2008, 11 WF 248/08
Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe hat auf die Verpflichtung, dem Gegner die Kosten des Rechtsstreits zu erstatten, keinen Einfluss. sie bewirkt, dass die Bundes- oder Landeskasse die auf sie übergegangenen Ansprüche gegen die Partei geltend machen kann (gegen OLG München FamRZ 2001, 1156).
- OLG-ZWEIBRüCKEN, 26.05.2008, 5 WF 42/08
Auch wenn beiden Parteien Prozesskostenhilfe ohne Anordnung von Ratenzahlungen bewilligt worden ist, kann die Justizkasse den auf sie übergegangenen Kostenerstattungsanspruch des der obsiegenden Partei beigeordneten Rechtsanwalts gegen die erstattungspflichtige, in die Kosten des Rechtsstreits verurteilte Gegenpartei geltend machen.
- OLG-NAUMBURG, 07.04.2008, 8 WF 59/08
Werden Einwendungen gegen die Gebührenfestsetzung erhoben, die unter keinem vernünftigen Gesichtspunkt Bestand haben können, sind diese Einwendungen als unbeachtlich zu behandeln - die Festsetzung hat zu erfolgen (OLG Naumburg MDR 2001, 114).
- OLG-NUERNBERG, 07.12.2007, 7 WF 1494/07
Der Geltendmachung des gemäß § 59 Abs. 1 RVG auf die Staatskasse übergegangenen Anspruchs des einer Partei beigeordneten Rechtsanwaltes aus § 126 Abs. 1 ZPO gegen die erstattungspflichtige Gegenpartei steht nicht entgegen, dass (auch) der von diesem Rechtsanwalt vertretenen Partei Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsanordnungen...
- OLG-ROSTOCK, 22.03.2007, 7 W 122/06
Gegen die Anordnung einer Vorschusspflicht im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens ist ebenso wie im Hauptprozess keine Beschwerde gegeben.
- OLG-STUTTGART, 02.03.2007, 16 WF 40/07
Zur (fehlenden) Beschwer der hilfsbedürftigen Partei bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts "zu den Bedingungen eines am Sitz des Prozessgerichts ansässigen Rechtsanwalts".
- OLG-KARLSRUHE, 30.11.2006, 19 U 76/06
1. Ein freiwillige Leistung i.S.v. § 3 Abs. 4 Nr. 3 BRAGO a.F - jetzt § 4 Abs. 5 RVG - liegt nicht vor, wenn der Rechtsanwalt seinen über § 45 RVG hinausgehenden Vergütungsanspruch gegenüber dem an den Mandanten auszuzahlenden, erstrittenen Hauptsachebetrag aufrechnet.
2. Eine Aufrechnung mit einem Vergütungsanspruch gegenüber...
- OLG-DRESDEN, 09.10.2006, 20 WF 739/06
Die einer bedürftigen Partei gewährte Prozesskostenhilfe kann auch dann nicht auf die Kosten einer außergerichtlichen Mediation erstreckt werden, wenn diese auf Anregung des Prozessgerichts zur Beilegung eines anhängigen Sorgerechtsverfahrens durchgeführt werden soll.
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 14.09.2006, 11 W 10/06
1. Die Klageerhebung der Partei, die auf Prozesskostenhilfe angewiesen ist, kann nicht von der Vorauszahlung für nicht mehr verfolgte und fallen gelassene Klageanträge abhängig gemacht werden.
2. Lässt die mittellose Partei noch vor Zustellung von mehreren unbedingt erhobenen Anträgen diejenigen fallen, für die ihr keine...
- BGH, 12.06.2006, II ZB 21/05
Bei der Kostenfestsetzung nach § 126 Abs. 1 ZPO kann der beigeordnete Rechtsanwalt von der unterlegenen Partei nicht die Erstattung von Mehrwertsteuer auf die Honorarforderung fordern. Für die arme, zum Abzug der Vorsteuer berechtigte Partei ist der ihr von dem Prozessbevollmächtigten in Rechnung zu stellende Mehrwertsteuerbetrag...
- OLG-NAUMBURG, 28.03.2006, 14 WF 22/06
Eine Untätigkeitsbeschwerde als außerordentlicher Rechtsbehelf kommt nur dann in Betracht, wenn die begehrte Entscheidung ihrerseits überhaupt einem Rechtsmittel unterliegt. Dies ist bei einer Entscheidung über einen Prozesskostenvorschuss im Rahmen einer einstweiligen Anordnung jedoch nicht der Fall.
- OLG-ZWEIBRüCKEN, 19.12.2005, 5 WF 140/05
Im Rahmen bewilligter Prozesskostenhilfe sind der bedürftigen Partei zwecks Wahrnehmung eines Gerichtstermins entstandene Reisekosten grundsätzlich auch dann - nachträglich - zu erstatten, wenn sie dies erst nach Antritt der Reise verlangt, nachdem sie die Kosten zunächst verauslagt hat.
- SAARLAENDISCHES-OLG, 14.12.2005, 2 W 353/05
Zum Kostenerstattungsanspruch des obsiegenden - mittellosen - Streitgenossen bei gleichzeitigem Unterliegen des anderen - vermögenden - Streitgenossen.
- HESSISCHES-LAG, 07.12.2005, 13/16 Ta 548/05
Die Pflicht zu kostensparender Tätigkeit gemäß § 91 ZPO verpflichtet den gemäß § 121 ZPO beigeordneten Rechtsanwalt, Folgekündigungen oder sonstige Folgeansprüche nach erhobener Kündigungsschutzklage klageerweiternd und nicht mit einer weiteren Klage geltend zu machen. (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung der...
- LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN, 08.08.2005, 2 Ta 162/05
Macht eine Partei, der im Wege der Prozesskostenhilfe ein Rechtsanwalt beigeordnet worden war, später geltend, die neben der Kostenerstattung der Landeskasse geleisteten Zahlungen hätten dem Prozessbevollmächtigten nicht zugestanden und seien von ihm zu erstatten, so ist dies nicht im Rahmen eines Verfahrens nach § 19 BRAGO (jetzt...
- OLG-ZWEIBRüCKEN, 28.07.2005, 6 UF 110/04
Das durch Mittellosigkeit begründete Hindernis an der rechtzeitigen Einlegung der Berufung entfällt schon mit der teilweisen Bewilligung von Prozesskostenhilfe (Fortführung von Senat Beschl. v. 8. Juni 2000 - 6 UF 92/99 = OLGR 2001, 67).