- SAARLAENDISCHES-OLG, 09.04.2009, 6 WF 37/09
a. § 124 Nr. 3 ZPO eröffnet nicht die Möglichkeit, bewilligte Prozesskostenhilfe aufzuheben, nur weil die der Bewilligung zu Grunde gelegten Verhältnisse jetzt anders beurteilt werden.
b. Eine Erklärung nach § 120 Abs. 4 S. 2 ZPO ist auch dann zu berücksichtigen, wenn sie erst im Verfahren über die Beschwerde gegen die auf die...
- SAARLAENDISCHES-OLG, 26.03.2009, 6 WF 34/09
Im Rahmen der Überprüfung nach § 120 Abs. 4 ZPO darf der Rechtspfleger nur Angaben über die Änderung der für die Prozesskostenhilfe maßgeblichen Verhältnisse verlangen, nicht aber, dass erneut eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorgelegt wird.
- OLG-KOBLENZ, 09.02.2009, 13 WF 90/09
Nach Instanzende ist die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung nach § 120 IV S. 2 ZPO und der Aufhebungsbeschluss nach § 124 ZPO an die Partei und nicht an den erstinstanzlich bestellten Rechtsanwalt zuzustellen, es sei denn der Rechtsanwalt hat sich für das Abänderungsverfahren bestellt.
- LAG-KOELN, 23.01.2009, 5 Ta 18/09
1. Im Rahmen der Überprüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse gemäß § 120 Abs. 4 ZPO besteht kein Formularzwang.
2. Es kann daher nicht erneut die Vorlage eines ausgefüllten Formulars über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse verlangt werden; ausreichend ist daher auch eine schriftliche Darlegung der...
- SAECHSISCHES-OVG, 28.11.2008, 4 E 255/07
Eine zwingende Reihenfolge der Eigenleistungen besteht nicht; kommt sowohl eine Festsetzung von Monatsraten aus dem Einkommen als auch eines Betrages aus dem Vermögen in Betracht, kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an, welche dieser Festsetzung vorrangig ist.
- LAG-KOELN, 29.10.2008, 2 Ta 293/08
Behandelt das Arbeitsgericht einen Antrag auf Änderung der Ratenhöhe wegen Verschlechterung der Einkommensverhältnisse fehlerhaft als sofortige Beschwerde gegen den ursprünglichen PKH-Beschluss, so ist das Beschwerdegericht nicht verpflichtet, die Nichtabhilfeentscheidung aufzuheben, sondern kann bei Entscheidungsreife auch über...
- LAG-HAMM, 21.04.2008, 18 Ta 257/08
Nach § 120 Abs. 4 Satz 3 ZPO ist eine zum Nachteil der Partei ergehende Abänderungsentscheidung ausgeschlossen, wenn nach der Beendigung des Hauptverfahrens vier Jahre vergangen sind.
Davon ist nur dann eine Ausnahme zu machen, wenn die Partei das Überprüfungsverfahren derart verzögert hat, dass eine Entscheidung innerhalb des...
- OLG-DRESDEN, 25.01.2008, 3 W 1382/07
1. Ein Beschluss, mit dem die Bewilligung von Prozesskostenhilfe aufgehoben wird, ist nicht mehr dem früheren Prozessbevollmächtigten zuzustellen.
2. Das Verfahren zur Überprüfung von Prozesskostenhilfe ist kein Verfahren i.S.v. § 172 Abs. 1 S. 2 ZPO, sondern ein selbständiges Verwaltungsverfahren.
- OLG-NUERNBERG, 23.01.2008, 7 WF 92/08
Erhält ein Ehegatte, dem Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, aus einem entsprechenden Prozessvergleich einen größeren Betrag zur Abfindung seiner Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt, kann dieser grundsätzlich nicht als nach §§ 120 Abs. 4, 115 Abs. 3 ZPO für Prozesskosten einsetzbares Vermögen behandelt werden. Denkbar...
- LAG-KOELN, 14.11.2007, 11 Ta 300/07
1. Bei der Ermittlung der für die Höhe etwaiger Prozesskostenhilfe-Raten maßgebenden Einkommens- und Vermögensverhältnisse ist auf die zum Zeitpunkt der Bewilligung gegebenen Lage abzustellen (im Anschluss an LAG Köln, Beschluss vom 22.01.2003 - 4 Ta 24/03 m.w. Nachw.).
2. Bei der Prüfung der Bedürftigkeit sind gemäß § 571...
- BGH, 31.10.2007, XII ZB 55/07
Der bedürftigen Partei ist es auch im Rahmen einer Änderung der Prozesskostenhilfebewilligung nach § 120 Abs. 4 ZPO zuzumuten, ein durch Veräußerung des früheren Familienheims erlangtes Vermögen für schon entstandene Prozesskosten einzusetzen, selbst wenn sie damit ein neues angemessenes Hausgrundstück i.S. von § 90 Abs. 2...
- LAG-KOELN, 24.10.2007, 11 Ta 313/07
1. Eine für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlte Abfindung ist bei der Prozesskostenhilfebewilligung als einzusetzendes Vermögen i. S. von § 115 Abs. 3 ZPO grundsätzlich zu berücksichtigen (wie BAG, Beschluss vom 24.04.2006 - 3 AZB 12/05 -, AP Nr. 6 zu § 115 ZPO; LAG Köln, Beschluss vom 28.06.2007 - 14 Ta 122/07...
- LAG-KOELN, 20.09.2007, 11 Ta 254/07
1. Die unterbliebene Unterzeichnung einer Beschwerdeschrift steht der Zulässigkeit einer von der Partei selbst - ohne anwaltliche Vertretung - eingelegten Beschwerde (hier gegen einen erstinstanzlichen Beschluss im Rahmen des PKH-Verfahrens) jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die Beschwerdeschrift den Beschwerdeführer, die...
- LAG-KOELN, 12.09.2007, 7 Ta 115/07
Das Arbeitsgericht ist - außer in den Fällen des § 120 Abs. 4 und/oder § 124 ZPO - zu einer inhaltlichen Selbstkorrektur seines PKH-Beschlusses von Amts wegen (hier: nachträgliche Ratenzahlungsanordnung) nicht befugt.
- OLG-ZWEIBRüCKEN, 31.08.2007, 5 W 5/07
Bei Vorliegen der Tatbestandsvorausetzungen von § 124 Nr. 2 ZPO ist weder die Bewilligung der Prozesskostenhilfe ohne weiteres umfassend aufzuheben, weil dieser Bestimmung Strafcharakter für schuldhaft falsche Angaben zukommt, noch darf eine Aufhebung immer nur insoweit erfolgen, wie ausgehend von den berichtigten Angaben von Anfang...
- BGH, 18.07.2007, XII ZA 11/07
Der bedürftigen Partei ist es auch im Rahmen einer Änderung der Prozesskostenhilfebewilligung nach § 120 Abs. 4 ZPO zuzumuten, ein (durch den Zugewinnausgleich) erlangtes Vermögen für die Prozesskosten einzusetzen, selbst wenn sie damit ein angemessenes Hausgrundstück i.S. von § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII erworben hat (Fortführung...
- OLG-ZWEIBRüCKEN, 19.03.2007, 5 WF 42/07
Eine Änderung der Anordnung von Ratenzahlungen auf die Prozesskosten im Rahmen bewilligter Prozesskostenhilfe ist ausnahmsweise auch dann nach Ablauf der in § 120 Abs. 4 Satz 3 ZPO gesetzten Ausschlussfrist von vier Jahren möglich, wenn eine Entscheidung aus allein von der betroffenen Partei zu vertretenden Gründen - insbesondere...
- THUERINGER-LAG, 11.12.2006, 8 Ta 157/06
1. Eine Abänderungsentscheidung wegen wesentlicher Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 120 Abs. 4 ZPO setzt voraus, dass sich die Verhältnisse nach dem Zeitpunkt des Erlasses des PKH-Bewilligungsbeschlusses geändert haben.
2. Wird ein Kündigungsrechtsstreit durch einen Abfindungsvergleich beendet, stellt bereits...
- OLG-SCHLESWIG, 29.11.2006, 15 WF 323/06
Ist eine bestehende Kapitallebensversicherung im Prozesskostenhilfeverfahren - auch ohne Mitteilung des Rückkaufwertes - angegeben worden, so steht dies einer nachträglichen Verwertung dieser Versicherung für die Prozesskosten nach § 120 Abs. 4 ZPO auch dann entgegen, wenn der Rückkaufswert sich zwischenzeitlich deutlich erhöht hat.
- OLG-NAUMBURG, 27.09.2006, 8 WF 132/06
Das Familiengericht darf nicht verlangen, dass bei der Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse erneut ein Vordruck ausgefüllt wird (st.Rspr.; so auch Zöller/Philippi, ZPO, 25.Aufl., § 124 Rn. 10a m.w.N.).