- BSG, 02.04.2009, B 12 SF 8/08 S
Sind bei Klageerhebung der Beschäftigungsort, Wohnsitz und Aufenthaltsort der als Versicherte klagenden Partei unbekannt, bestimmt sich die örtliche Zuständigkeit nach deren letzten Wohnsitz.
- LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN, 04.12.2008, 4 Sha 8/08
1. Ein Verweisungsbeschluss ist offenbar gesetzeswidrig, wenn er auf eine (noch nicht) geltende Norm gestützt wird.
2. Das Wahlrecht gemäß § 35 ZPO kann noch zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit einer Klage ausgeübt werden.
- HESSISCHES-LAG, 09.06.2008, 1 SHa 1/08
Nach dem 31. März 2008 ist die Verweisung des Rechtsstreits eines Außendienstangestellten, der nach seiner Ansicht im Gerichtsstand des Erfüllungsortes geklagt hat, offensichtlich rechtswidrig und für das Gericht, an das verwiesen worden ist, nicht bindend, wenn vor Verweisungen die Voraussetzungen der Anwendbarkeit des § 48 Abs....
- HESSISCHES-LAG, 08.10.2007, 1 SHa 3/07
1) Den Antrag auf Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kann nur die klagende Partei stellen, nicht eine beklagte Partei (in Anschluss an BGH Beschluss vom 09.10.1986 - 1 ARZ 487/86 - NJW 1986, 439)
2) Bei dem Antrag ist anzugeben, welches Gericht als örtlich zuständig bestimmt werden soll.
3)...
- OLG-SCHLESWIG, 02.02.2007, 2 W 16/07
1. Bei vorausgegangenem Mahnverfahren ist maßgeblicher Zeitpunkt für die vom Empfangsgericht vorzunehmende Zuständigkeitsprüfung der Zeitpunkt des Akteneingangs gemäß § 696 Abs. 1 Satz 4 ZPO.
2. Die verbindliche Ausübung des Wahlrechts nach § 35 ZPO im Mahnbescheidsantrag setzt voraus, dass mindestens zwei Gerichtsstände zur...
- LAG-KOELN, 26.04.2006, 7 Sa 181/04
1. Die gewerberechtliche Abmeldung der hiesigen Niederlassung eines ausländischen Unternehmens steht der Annahme der internationalen Zuständigkeit des deutschen Gerichts gem. §§ 23 und/oder 29 ZPO nicht entgegen, wenn im Zeitpunkt der Klageerhebung am alten Standort noch Vermögen vorhanden ist und Abwicklungsarbeiten durchgeführt...
- OLG-FRANKFURT, 24.02.2005, 21 AR 133/04
Bei Wohnsitzwechsel des Schuldners nach Mahnbescheidsantrag oder -zustellung ist die Wahl zwischen dem Gericht des Erfüllungsortes und dem Wohnsitzgericht bis zur Zustellung der Klagebegründung möglich.
- OLG-NAUMBURG, 05.08.2004, 2 U 42/04
1. Tatsachen, aus denen sich das Vorliegen einer im Gerichtsbezirk begangenen unerlaubten Handlung ergibt, sind nicht bereits dann schlüssig behauptet, wenn bei summarischer Prüfung das Bestehen eines Anspruchs als nicht abwegig erscheint oder nach dem Klagevorbringen zumindest ernsthaft zu erwägen ist. Ein Anspruch aus unerlaubter...
- OLG-NAUMBURG, 12.02.2004, 14 AR 4/03
Die Zuständigkeitsregel des § 642 ZPO ist auch dann gegeben, wenn von einem inzwischen volljährig gewordenen Kind ausschließlich Unterhalt für die Zeit der Minderjährigkeit gefordert wird. (Hinweis: a.A. OLG Naumburg in 3 AR 9/99 in JMBL 1999, 1778 = FuR 1999, 489; OLG Naumburg 8 WF 8/03 (n.v.))
- BAYOBLG, 14.08.2003, 1Z AR 90/03
1. Keine Verweisung in entsprechender Anwendung des § 281 ZPO im Gerichtsstandsbestimmungsverfahren.
2. Gleichstellung des Falls, in dem ein Teil der Antragsgegner seinen allgemeinen, ein anderer Teil den besonderen Gerichtsstand des Vermögens im Inland hat, mit dem Regelfall des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO.
- OLG-HAMBURG, 05.05.2003, 13 AR 12/03
Das Gericht, an das eine Sache verwiesen wird, kann nicht geltend machen, der Verweisungsbeschluss sei willkürlich und damit ohne Bindungswirkung, weil ein formeller Nachweis darüber fehlt, dass den Parteien vor der Verweisung rechtliches Gehör gewährt worden ist. Die formlose Gewährung rechtlichen Gehörs ist ausreichend.
- OLG-ZWEIBRüCKEN, 31.05.2001, 4 U 103/00
Voraussetzungen eines Wohnsitzes i.S.v. § 29 Abs. 1 ZPO
1. Erfüllungsort für eine Darlehens schuld ist der Wohnsitz des Darlehensnehmers.
2. Für die Begründung eines Wohnsitzes ist die polizeiliche Anmeldung weder erforderlich noch ausreichend. Sie kann allenfalls ein Beweisanzeichen darstellen.
- OLG-NAUMBURG, 06.02.2001, 9 U 179/00
Die Berufung des Vermieters auf § 539 BGB (a. F.) wird nur durch eine bei Vertragsschluss bzw. ein nach Vertragsschluss innerhalb der dem Mieter nach Kenntniserlangung vom Mangel zuzubilligenden Prüfungsfrist erfolgte Mängelbeseitigungszusage ausgeschlossen. Eine später erfolgte Zusage lässt die bereits eingetretene Verwirkung des...