- OLG-THUERINGEN, 04.03.2009, 4 U 1043/07
Die PKH-Bewilligung des Berufungsbeklagten nach § 119 Abs. 1 Satz 2 ZPO steht unter der Prämisse, dass die Rechtsverfolgung in 2. Instanz, also die Verteidigung gegen die Berufung der erstinstanzlich unterlegenen Partei, zum Zeitpunkt der Entscheidung noch Erfolg haben kann. Das ist dann - ausnahmsweise - aber nicht der Fall, wenn...
- OLG-SCHLESWIG, 04.09.2008, 14 U 73/08
1. Auch nach Vorlage der Berufungsbegründung ist für den Berufungsbeklagten die Beauftragung eines Rechtsanwalts jedenfalls in dem Fall, wo das Berufungsgericht unmittelbar nach Eingang der Berufungsbegründung darauf hingewiesen hat, dass es nach § 522 Abs. 2 ZPO vorzugehen beabsichtigt, grundsätzlich nicht notwendig und...
- BVERWG, 09.06.2008, BVerwG 5 B 204.07
Die für die gesamte Instanz (hier: Berufungsinstanz) ausgesprochene Bewilligung von Prozesskostenhilfe wirkt bei einer Zurückverweisung der Sache durch das Rechtsmittelgericht an das Gericht des unteren Rechtszugs fort.
- OLG-CELLE, 15.02.2008, 2 W 38/08
1. Sobald das erstinstanzliche Gericht in der Hauptsache entschieden hat, kann eine zuvor eingelegte sofortige Beschwerde gegen einen Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss allenfalls dann Erfolg haben, wenn das Landgericht die Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag verzögert hat.
2. Wegen der fehlenden materiellen...
- OLG-CELLE, 17.01.2008, 2 W 16/08
1. Sobald das erstinstanzliche Gericht in der Hauptsache entschieden hat, kann eine zuvor eingelegte sofortige Beschwerde gegen einen Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss allenfalls nur dann Erfolg haben, wenn das Landgericht die Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag verzögert hat.
2. Wegen der fehlenden materiellen...
- OLG-CELLE, 12.12.2007, 13 U 141/07
Auch notwendige Prozesskostenhilfe (§ 119 Abs. 1 Satz 2 ZPO) ist erst dann zu gewähren, wenn feststeht, dass das Berufungsgericht von der Möglichkeit, die Berufung durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, keinen Gebrauch macht.
- OLG-DRESDEN, 22.10.2007, 3 U 1141/07
Eine Rechtsverteidigung ist nicht notwendig, wenn das Rechtsmittelgericht angekündigt hat, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO zu verwerfen. Ungeachtet des § 119 Abs. 1 S. 2 ZPO kann dem Berufungsbeklagten deshalb Prozesskostenhilfe verweigert werden.
- OLG-CELLE, 08.10.2007, 4 U 94/07
1. Auch wenn dem Berufungsbeklagten bereits eine Frist zur Berufungserwiderung gesetzt ist, besteht aus der Sicht einer auf Prozesskostenhilfe angewiesenen Partei für die Beauftragung eines Verfahrensbevollmächtigten für das Berufungsverfahren erst dann eine Veranlassung, wenn entschieden ist, ob die Berufung gemäß § 522 Abs. 2...
- OLG-NAUMBURG, 02.10.2007, 4 UF 123/07
Großeltern haben ein Recht zum Umgang, wenn dies dem Wohl des Kindes dient. Untersagt der sorgeberechtigte Elternteil den Umgang, ist es folglich Sache der Großeltern schlüssig darzutun und notfalls zu beweisen, dass der gleichwohl beantragte Umgang dem Wohl des Kindes dient.
- OLG-DUESSELDORF, 03.09.2007, II-7 UF 87/07
Bei der Berechnung des Wohnvorteils sind verbrauchsunabhängige Nebenkosten nicht abzugsfähig.
- OLG-KARLSRUHE, 23.08.2007, 20 WF 101/07
In Anwaltsprozessen kann ergänzend zur bereits früher bewilligten Prozesskostenhilfe auch nach Abschluss der Instanz und auch nach formell rechtskräftiger, auf § 121 Abs. 3 ZPO gestützter Ablehnung der Anwaltsbeiordnung der in der Hauptsache tätig gewesene Prozessbevollmächtigte rückwirkend beigeordnet werden.
- OLG-KARLSRUHE, 31.07.2007, 12 U 286/01
Trotz § 119 S. 2 ZPO ist eine Prüfung der Erfolgsaussicht geboten, wenn eine Änderung der tatsächlichen Grundlagen des Verfahrens eingetreten ist, die einer einstweilige Kostenbefreiung für den Rechtsmittelzug nicht mehr zu rechtfertigen vermag.
- OLG-NUERNBERG, 17.07.2007, 3 U 196/07
1. Die Bezeichnung "..." für ein nur in einem begrenzten regionalen Bereich tätiges Unternehmen für Postzustellerdienstleistungen ist irreführend.
2. Solange nicht feststeht, ob das Berufungsgericht ein Vorgehen nach § 522 Abs. 2 ZPO für geboten hält, und auch der Berufungsbeklagte noch nicht zu einer Berufungserwiderung...
- OVG-SACHSEN-ANHALT, 25.05.2007, 2 L 28/07
1. Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Verfahren auf Zulassung der Berufung ist zunächst, dass der Rechtsmittelführer zur Prüfung der Erfolgsaussichten des Zulassungsantrags einen Zulassungsgrund nach § 124 Abs. 2 VwGO dargelegt hat (Beschl. d. Senats v. 18.03.2003 - 2 L 411/02 -). Da Zulassungsverfahren...
- BGH, 25.04.2007, XII ZB 179/06
Prozesskostenhilfe kann nach § 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO nur für den jeweiligen Rechtszug (im kostenrechtlichen Sinne) bewilligt werden, nicht aber für eine außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts "zwischen den Instanzen" (Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels, Nr. 2100 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG).
- OLG-FRANKFURT, 15.02.2007, 6 WF 254/06
Auch wenn im PKH-Prüfungsverfahren ein Vergleich geschlossen wird, kann PKH nur für den Vergleich, nicht für das Prüfungsverfahren bewilligt werden.
- OLG-OLDENBURG, 12.02.2007, 6 W 165/06
Die im Rahmen der Prozesskostenhilfe zu erstattenden Kosten erfassen die Prozessgebühr eines Rechtsanwalts auch dann, wenn er zunächst eine Verteidigungsanzeige eingereicht, Prozesskostenhilfe aber erst mit der anschließenden Klageerwiderung beantragt hat.
- OLG-SCHLESWIG, 19.06.2006, 1 U 124/05
Dem erstinstanzlich obsiegenden Berufungsbeklagten kann die beantragte Prozesskostenhilfe nicht allein mit der Begründung versagt werden, dass noch nicht über die Möglichkeit eines Beschlusses nach § 522 Abs. 2 ZPO entschieden worden sei und deshalb eine Notwendigkeit für die Rechtsverteidigung nicht bestehe (Aufgabe der...
- OLG-FRANKFURT, 07.04.2006, 20 W 108/06
1. Die Entscheidung des Landgerichts, durch die es einem Beteiligten für ein Erstbeschwerdeverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (WEG-Verfahren) Prozesskostenhilfe versagt, ist nur bei Zulassung durch das Landgericht mit der Rechtsbeschwerde anfechtbar.
2. Dies gilt sowohl, wenn das Landgericht die Beschwerde gegen einen...
- OLG-FRANKFURT, 31.03.2006, 24 W 24/06
1. Soweit das die Prozesskostenhilfe für eine Stufenklage bewilligende Gericht eine Einschränkung der Bewilligung nicht ausgesprochen hat, deckt die Bewilligung den später präzisierten Zahlungsantrag im Umfange des Rechtsschutzziels, wie es der Bewilligung zugrunde lag.
2. Eine Beschränkung auf den Wertumfang, der sich später...