- OLG-CELLE, 20.03.2009, 2 U 121/08
Der prozessuale Kostenerstattungsanspruch, der daraus resultiert, dass das Gericht den Gegner der Prozesskostenhilfe begehrenden Partei dazu verurteilt hat, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, stellt einsetzbares Vermögen i. S. v. § 115 ZPO dar. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe kommt nur dann in Betracht, wenn die Kosten...
- OLG-DRESDEN, 02.03.2009, 24 WF 116/09
Im PKH-Verfahren kann ein Antragsteller nicht geltend machen, er zahle seinem Lebensgefährten Unterhalt. Er kann aber als besondere Belastung den Betrag geltend machen, mit dem sein Einkommen nach SGB II herangezogen wird, um den Bedarf des Lebensgefährten zu decken.
- LAG-KOELN, 15.01.2009, 5 Ta 534/08
1. Fahrtkostenerstattungen, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält, sind kein Einkommen i. S. d. § 115 Abs. 1 ZPO.
2. Auch Verpflegungszuschüsse, die der Arbeitnehmer unter Beachtung der steuerrechtlichen Vorgaben als steuerfreie Verpflegungsmehraufwendungen vom Arbeitgeber erhält, dienen der Abdeckung eines...
- LAG-BERLIN-BRANDENBURG, 29.12.2008, 13 Ta 2377/08
Im Fall der wiederholten unerlaubten Bildveröffentlichung stellt eine im Vorprozess im Wege des gerichtlichen Vergleichs vereinbarte Vertragsstrafe, deren Höhe in das billige Ermessen des Klägers gestellt wird, eine ausreichende Kompensation der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar.
- LAG-HAMM, 19.12.2008, 14 Ta 464/08
Verfügt die Partei, welche Prozesskostenhilfe beantragt, über einen Dienstwagen, den sie auch privat nutzen kann, und wird durch den Arbeitgeber der dafür dem Grundgehalt hinzugerechnete geldwerte Vorteil vom Nettoeinkommen wieder abgezogen, besteht die Ersparnis, welche als Einkommen nach § 115 ZPO zu berücksichtigen ist, aus der...
- OLG-NAUMBURG, 05.12.2008, 3 WF 292/08
Hat die Prozesskostenhilfe beantragende Partei in Kenntnis der anstehenden juristischen Auseinandersetzung den ihr zugeflossenen Erlös aus einem Hausverkauf für Luxusanschaffungen wie ein kostenträchtiges Kraftfahrzeug, Schmuck und eine Urlaubsreise aufgewendet, so ist sie nicht als bedürftig anzusehen.
- HESSISCHES-LAG, 11.06.2008, 20 Ta 217/08
1. Im Rahmen der Entscheidung über eine PKH - Beschwerde hat auch bei Zurückweisung der Beschwerde keine Kostenentscheidung zu ergehen, weil sich die Kostenfolge hinsichtlich der Gerichtsgebühren aus dem Gesetz ergibt, §§ 22, 1 S. 2 GKG und die außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten sind, § 127 Abs. 4 ZPO.
2. Die...
- BGH, 29.04.2008, VIII ZB 67/07
Hat das Gericht Prozesskostenhilfe versagt, weil die Kosten der Prozessführung voraussichtlich vier Monatsraten um ca. 50 ¤ unterschreiten, kann im Verfahren der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist dem Antragsteller nicht entgegengehalten werden, er habe vernünftigerweise nicht mit der...
- OLG-STUTTGART, 08.04.2008, 17 WF 66/08
Eine Kapitallebensversicherung, die nicht im Rahmen eines staatlich geförderten Sparplans zum Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung angespart wird, ist kein i.S. v. § 115 Abs. 3 ZPO, § 90 Abs. 2 Nr. 2 SGB XII geschütztes Vermögen. Ihre Verwertung zur Zahlung von Prozesskosten ist grundsätzlich möglich.
Der Einsatz solchen...
- HESSISCHER-VGH, 26.03.2008, 7 D 575/08
1. Vom grundsätzlichen Erfordernis der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder -verteidigung im Zeitpunkt der gerichtlichen Prozesskostenhilfeentscheidung ist eine Ausnahme zu machen, wenn das Gericht vor Abschluss der Instanz eine Entscheidung über ein entscheidungsreifes Prozesskostenhilfegesuch objektiv pflichtwidrig unterlassen...
- OLG-STUTTGART, 18.02.2008, 10 W 46/07
1. Einem 46-jährigen, in einem Arbeitsverhältnis stehenden Mann ist es zumutbar, zwei Lebensversicherungen, die einen Rückkaufswert von zumindest insgesamt 35.000 EUR bedeuten, zur Prozessfinanzierung einzusetzen.
2. Der Einsatz kann z.B. durch Aufnahme eines sog. Policendarlehens erfolgen.
- OLG-NUERNBERG, 23.01.2008, 7 WF 92/08
Erhält ein Ehegatte, dem Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, aus einem entsprechenden Prozessvergleich einen größeren Betrag zur Abfindung seiner Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt, kann dieser grundsätzlich nicht als nach §§ 120 Abs. 4, 115 Abs. 3 ZPO für Prozesskosten einsetzbares Vermögen behandelt werden. Denkbar...
- LAG-KOELN, 14.11.2007, 11 Ta 300/07
1. Bei der Ermittlung der für die Höhe etwaiger Prozesskostenhilfe-Raten maßgebenden Einkommens- und Vermögensverhältnisse ist auf die zum Zeitpunkt der Bewilligung gegebenen Lage abzustellen (im Anschluss an LAG Köln, Beschluss vom 22.01.2003 - 4 Ta 24/03 m.w. Nachw.).
2. Bei der Prüfung der Bedürftigkeit sind gemäß § 571...
- BGH, 31.10.2007, XII ZB 55/07
Der bedürftigen Partei ist es auch im Rahmen einer Änderung der Prozesskostenhilfebewilligung nach § 120 Abs. 4 ZPO zuzumuten, ein durch Veräußerung des früheren Familienheims erlangtes Vermögen für schon entstandene Prozesskosten einzusetzen, selbst wenn sie damit ein neues angemessenes Hausgrundstück i.S. von § 90 Abs. 2...
- OLG-SCHLESWIG, 12.10.2007, 15 WF 259/07
Nichtzahlung von Raten in Folge von Überschuldung führt nicht zur Aufhebung der bewilligten Prozesskostenhilfe.
- OLG-KARLSRUHE, 31.08.2007, 16 WF 149/07
Geldstrafen können bei der Ermittlung des für den Prozesskostenbedarf einzusetzenden Einkommens (§ 115 Abs. 2 ZPO) nicht als besondere Belastung (§ 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 ZPO) abgesetzt werden.
- OLG-KARLSRUHE, 02.08.2007, 16 WF 139/07
Bausparraten können Kosten der Unterkunft darstellen, wenn die von der bedürftigern Partei für sich angeschaffte Unterkunft mit einem Vorausdarlehen finanziert ist, welches mit dem auf den Bausparvertrag anzusparenden Kapital und dem erwarteten Bauspardarlehen zurückbezahlt werden soll.
- OLG-NAUMBURG, 02.08.2007, 4 W 15/07
Zur Schlüssigkeit einer Klage wegen Berufsunfähigkeit hat der Antragsteller nicht nur darzulegen, dass er seinen ausgeübten Beruf nicht mehr dauerhaft ausüben kann. Er muss darüber hinaus auch vortragen, dass er keine andere Tätigkeit mehr verrichten kann, die auf Grund seiner Ausbildung und Erfahrung von ihm ausgeübt werden...
- VGH-BADEN-WUERTTEMBERG, 12.07.2007, 12 S 1166/07
Auch in Streitigkeiten nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ist gemäß § 115 Abs. 3 ZPO für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe die Bestimmung des § 90 Abs. 2 SGB XII über das sogenannte Schonvermögen maßgeblich.
Für einen Rückgriff auf die spezialgesetzlichen Regelungen über Freibeträge des § 29 BAföG ist kein...
- LAG-KOELN, 05.07.2007, 7 Ta 320/06
Unterstellt man entsprechend den Angaben in der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, dass der Ehegatte des PKH-Antragstellers sein gesamtes Netto-Einkommen in Höhe von ca. 500,00 ¤ für die Miete der gemeinsamen Wohnung aufwendet, so ist dem Antragsteller zwar nur der überschießende Betrag der...