- OLG-THUERINGEN, 29.01.2008, 4 W 47/08
Die Anordnung einer Prozesskostensicherheit - § 110 ZPO - ist unabhängig von der Art der getroffenen Entscheidung nicht anfechtbar.
- OLG-KARLSRUHE, 11.10.2007, 19 U 34/07
Die Einrede der Prozesskostensicherheit kann auch gegenüber einer nicht parteifähigen Klägerin erhoben werden.
Eine Gesellschaft, die ihren tatsächlichen Verwaltungssitz in Kanada hat, ist wie eine Partei zu behandeln, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb des Gebiets der Europäischen Union und des Europäischen...
- BGH, 21.12.2005, III ZB 73/05
Das Verfahren nach § 109 ZPO ist eröffnet, wenn der Kläger, dem durch Zwischenurteil die Stellung einer Prozesskostensicherheit nach § 110 Abs. 1 ZPO aufgegeben worden ist, geltend macht, seine Pflicht sei entfallen, weil er nunmehr seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem...
- OLG-KARLSRUHE, 03.05.2005, 12 W 125/04
Bei einer nach § 110 ZPO angeordneten Prozesskostensicherheit ist die isolierte Abänderung der Anordnung im Verfahren nach der für (sonstige) prozessuale Sicherheitsleistungen geltenden Bestimmung des § 109 ZPO nicht zulässig.
- OLG-FRANKFURT, 03.02.2005, 6 U 181/04
Zum Grundsatz der Inländergleichbehandlung im Zusammenhang mit § 110 ZPO.
- OLG-FRANKFURT, 11.11.2004, 6 WF 200/04
Eine Entscheidung über die Leistung einer Prozesskostensicherheit nach §§ 110 ff. ZPO ist auch dann nicht selbstständig anfechtbar, wenn sie statt durch Zwischenurteil tatsächlich durch Beschluss ergangen ist.
- OLG-FRANKFURT, 11.11.2004, 6 WF 199/04
Die Vorschriften über die Prozesskostensicherheit (§§ 110 ff. ZPO) sind in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht entsprechend anwendbar.
- OLG-OLDENBURG, 07.09.2004, 9 U 45/04
1) Bei Streit der Parteien über die Frage der Prozesskostensicherheit ist durch Zwischenurteil und nicht durch Beschluss zu entscheiden.
2) Eine Gesellschaft mit Sitz auf den Britischen Jungferninseln ist nicht vom Erfordernis der Prozesskostensicherheit befreit, weil die sogenannten überseeischen Länder und Hoheitsgebiete im Sinne...
- BGH, 30.06.2004, VIII ZR 273/03
a) Hat der Beklagte die Einrede der mangelnden Sicherheitsleistung für die Prozeßkosten (§§ 110 ff. ZPO) in erster Instanz rechtzeitig und uneingeschränkt für alle Rechtszüge erhoben, setzt das Gericht erster Instanz die Sicherheit aber der Höhe nach so fest, daß sie nicht die Kosten sämtlicher möglicher Rechtszüge abdeckt,...
- OLG-STUTTGART, 22.04.2003, 14 W 3/03
1. Über die Anordnung einer Prozesskostensicherheit ist regelmässig durch Zwischenurteil nach mündlicher Verhandlung zu entscheiden.
2. Gegen eine fehlerhaft ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss getroffene Anordnung ist die Beschwerde nicht statthaft, auch nicht als außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer...
- BGH, 25.07.2002, VII ZR 280/01
Zur Verpflichtung einer ausschließlich in den USA ansässigen Partei, eine Prozeßkostensicherheit nach § 110 Abs. 1 ZPO zu leisten.
Die Überweisung eines Betrages als Prozeßkostensicherheit an die Zahlstelle des Prozeßgerichts steht einer Hinterlegung nicht gleich.
- BGH, 13.12.2000, VIII ZR 260/99
ZPO § 110
Kläger mit gewöhnlichem Aufenthalt in Panama sind seit 1. Oktober 1998 nicht mehr von der Verpflichtung befreit, auf Verlangen des Beklagten wegen der Prozeßkosten Sicherheit zu leisten.
BGH, Urteil vom 13. Dezember 2000 - VIII ZR 260/99 -
OLG Bremen
LG Bremen
- OLG-FRANKFURT, 14.11.2000, 11 U 33/00
Im Eilverfahren kann eine Ausländersicherheit nicht verlangt werden. Zu den Voraussetzungen des TRIPS-Abkommens und der des RBU-Abkommens.
- OLG-MUENCHEN, 08.11.2000, 7 U 5995/99
Leitsatz:
1. Werden im Wege einer kassatorischen Klage Befangenheitsgründe gegen die Wahl eines Abschlußprüfers geltend gemacht" so entfaltet das Verfahren nach § 318 Abs.3 HGB keine Sperrwirkung.
2. Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist nicht als befangen anzusehen, wenn sie einen Jahresabschluß prüft, in dem mögliche...
- OLG-MUENCHEN, 29.07.1999, 29 U 3143/99
Der Vertrieb von Testversionen eines Software-Programms, die nur zu Vorführungszwecken aber nicht zum Wiederverkauf freigegeben sind, verstößt wegen Irreführung der Abnehmer gegen § 3 UWG, insbesondere dann, wenn sie keine Upgrades erwerben oder bestimmte Serviceleistungen beanspruchen können und der Wiederkauf dadurch erschwert...
- BVERWG, 13.04.1999, BVerwG 1 C 24.97
Leitsätze:
1. § 82 Abs. 1 VwGO erfordert bei natürlichen Personen in der Regel die Angabe der Wohnungsanschrift und ihrer Änderung.
2. Die Wohnungsanschrift ist nur anzugeben, wenn sie sich nicht bereits aus den Akten ergibt, sonstwie bekannt ist oder sich auf andere Weise ohne Schwierigkeiten ermitteln läßt....
- EUGH, 01.07.1993, C-20/92
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
1. Der Grundsatz der Gleichbehandlung des Artikels 59 des Vertrages greift immer dann ein, wenn eine in Ausübung ihres Berufes handelnde Person in der Regel gegen Entgelt Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen anbietet, in dem sie...