JuraForum.de > Gesetze > ZPO > § 1093 ZPO - Vollstreckungsklausel
Buch 11 (Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union)
Abschnitt 5 (Europäisches Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006)
Titel 4 (Zwangsvollstreckung aus dem Europäischen Zahlungsbefehl)
Aus einem nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 erlassenen und für vollstreckbar erklärten Europäischen Zahlungsbefehl findet die Zwangsvollstreckung im Inland statt, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf.
Folgende Vorschriften verweisen auf § 1093 ZPO:
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