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JuraForum.deGesetzeZPO§ 1093 ZPO - Vollstreckungsklausel 

Stand: 20.05.2013

§ 1093 ZPO - Vollstreckungsklausel

Zivilprozessordnung

   Buch 11 (Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union)
      Abschnitt 5 (Europäisches Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006)
         Titel 4 (Zwangsvollstreckung aus dem Europäischen Zahlungsbefehl)

Aus einem nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 erlassenen und für vollstreckbar erklärten Europäischen Zahlungsbefehl findet die Zwangsvollstreckung im Inland statt, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf.


Weitere Vorschriften um § 1093 ZPO

Erwähnungen in anderen Vorschriften

Folgende Vorschriften verweisen auf § 1093 ZPO:

  • Zivilprozessordnung (ZPO)
    • Buch 8 (Zwangsvollstreckung)
      • Abschnitt 1 (Allgemeine Vorschriften)
    • § 795 Anwendung der allgemeinen Vorschriften auf die weiteren Vollstreckungstitel

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