JuraForum.de > Gesetze > ZPO > § 1082 ZPO - Vollstreckungstitel
Buch 11 (Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union)
Abschnitt 4 (Europäische Vollstreckungstitel nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004)
Titel 2 (Zwangsvollstreckung aus Europäischen Vollstreckungstiteln im Inland)
Aus einem Titel, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt worden ist, findet die Zwangsvollstreckung im Inland statt, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf.
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