- KAMMERGERICHT-BERLIN, 03.03.2009, 1 W 551/08
1. Zur sog. Verstrickung des Kostenerstattungsanspruchs gem. § 126 Abs. 2 ZPO beim Anspruchsübergang auf die Staatskasse gem. § 59 RVG.
2. Zum Arglisteinwand der Staatskasse gegen den Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts, wenn dieser die Kostenausgleichung gem. § 106 ZPO namens der bedürftigen Partei beantragt hat...
- OLG-SCHLESWIG, 15.07.2008, 15 WF 26/08
Sind in beiden Instanzen die Kosten nach Quoten verteilt worden, müssen bei Durchführung des Kostenausgleichs die Kosten beider Instanzen auch dann einbezogen und einheitlich festgesetzt werden, wenn einer Partei Prozesskostenhilfe bewilligt worden war.
- OLG-SCHLESWIG, 15.07.2008, 10 UF 75/07
Sind in beiden Instanzen die Kosten nach Quoten verteilt worden, müssen bei Durchführung des Kostenausgleichs die Kosten beider Instanzen auch dann einbezogen und einheitlich festgesetzt werden, wenn einer Partei Prozesskostenhilfe bewilligt worden war.
- OLG-HAMM, 30.10.2007, 23 W 57/07
Beruht die Kostenausgleichung auf dem Ansatz einer unzutreffenden Berechnungsgröße kann das Interesse an einem gerechten Ergebnis eine Abänderung der Kostenfestsetzung zu Gunsten des nicht am Beschwerdeverfahren beteiligten (weiteren) Kostengläubigers im Wege einer Berichtigung gemäß § 319 Abs. 1 ZPO rechtfertigen.
- OLG-NAUMBURG, 19.02.2007, 8 WF 40/07
Wird die Gegenseite nicht zur Einreichung auch ihrer Kostenrechnung aufgefordert liegt ein schwerer Verfahrensmangel vor, der die Aufhebung des Beschlusses und Rückverweisung an das FamG zur Folge hat.
- OLG-MUENCHEN, 25.10.2006, 32 Wx 145/06
1. Zur Entscheidung über eine im Kostenfestsetzungsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zugelassene weitere Beschwerde ist nicht der BGH, sondern das Oberlandesgericht berufen (Anschluss an BGH NJW 2004, 3412).
2. Die Sache wird wegen Abweichung von BGH Rpfleger 2006, 438 dem Bundesgerichtshof vorgelegt (in Anschluss an OLG...
- OLG-FRANKFURT, 01.08.2006, 20 W 318/06
Die Entscheidung des Landgerichts, durch die es die sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss zurückweist, ist nur bei Zulassung durch das Landgericht mit der Rechtsbeschwerde - in WEG-Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde gemäß § 45 Abs. 1 WEG- zum OLG anfechtbar.
- OLG-KARLSRUHE, 20.07.2006, 14 Wx 19/06
1. Zur Entscheidung über eine im Kostenfestsetzungsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zugelassene weitere Beschwerde ist nicht der BGH, sondern das Oberlandesgericht berufen (Anschluß BGH, 30.09.2004, V ZB 16/04 = NJW 2004, s. 3412).
2. Die Sache wird wegen Abweichung von BGH, 09.03. 2006, V ZB 164/05 = RPfleger 2006, S....
- HESSISCHES-LAG, 14.07.2006, 13 Ta 254/06
Eine Kostenausgleichung "zwischen den Instanzen" findet nicht statt.
- BAYERISCHER-VGH, 09.03.2006, 1 C 05.3053
Der aus einer rechtskräftigen gerichtlichen Kostenlastentscheidung folgende Kostenerstattungsanspruch verjährt gemäß § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB in 30 Jahren.
- OLG-FRANKFURT, 03.12.2004, 5 WF 130/04
1. Eine Berücksichtigung des Prozesskostenvorschusses im Kostenfestsetzungsverfahren hat zu erfolgen, wenn der Prozesskostenvorschussempfänger andernfalls sogar mehr als die ihm tatsächlich insgesamt entstandenen Prozesskosten erhalten würde.
2. Prozesskosten in diesem Sinne sind nur die notwendigen Kosten im Sinne des § 91 Abs....
- BAYERISCHER-VGH, 14.07.2003, 15 C 03.947
1. Zur Berücksichtigung materiell-rechtlicher Einwendungen gegen den prozessualen Kostenerstattungsanspruch im Kostenfestsetzungsverfahren (§ 164 VwGO).
2. Im Kostenfestsetzungsverfahren nach § 164 VwGO kann sich der Kostenschuldner auf die Verjährung des anwaltlichen Vergütungsanspruchs allenfalls dann berufen, wenn der...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 25.03.2003, 1 W 464/02
Hat ein Gesellschafter einer GbR eine Forderung der Gesellschaft als Prozessstandschafter eingeklagt und wird der andere Gesellschafter durch Drittwiderklage mit dem selben Streitgegenstand in den Rechtsstreit einbezogen, so rechtfertigt dies bei der nach unterschiedlichen Quoten vorzunehmenden Kostenfestsetzung und -ausgleichung nicht...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 25.03.2003, 1 W 465/02
Hat ein Gesellschafter einer GbR eine Forderung der Gesellschaft als Prozessstandschafter eingeklagt und wird der andere Gesellschafter durch Drittwiderklage mit dem selben Streitgegenstand in den Rechtsstreit einbezogen, so rechtfertigt dies bei der nach unterschiedlichen Quoten vorzunehmenden Kostenfestsetzung und -ausgleichung nicht...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 25.03.2003, 1 W 455/02
Hat ein Gesellschafter einer GbR eine Forderung der Gesellschaft als Prozessstandschafter eingeklagt und wird der andere Gesellschafter durch Drittwiderklage mit dem selben Streitgegenstand in den Rechtsstreit einbezogen, so rechtfertigt dies bei der nach unterschiedlichen Quoten vorzunehmenden Kostenfestsetzung und -ausgleichung nicht...
- OLG-SCHLESWIG, 27.01.2003, 15 WF 271/02
Ist auf Antrag des Rechtsanwalts für die von ihm nach PKH-Bewilligung vertretene Partei ein Kostenfestsetzungsbeschluss ergangen, kann der Gegner bis zum Erlass eines auf den Anwalt lautenden Kostenfestsetzungsbeschlusses nach § 126 ZPO die Aufrechnung erklären. Eine nicht mitgeteilte Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs an den...
- OLG-SCHLESWIG, 30.11.2001, 15 WF 105/01
Zur Frage, wann ein gezahlter Prozesskostenvorschuss des Unterhaltspflichtigen an den klagenden Unterhaltsberechtigten im Rahmen einer Kostenabrechnung nach § 106 ZPO vollständig anzurechnen ist.
- HESSISCHES-LAG, 13.08.2001, 2 Ta 311/01
1. Die Partei, die im Rahmen der Kostenausgleichung nicht erklärt, nicht vorsteuerabzugsberechtigt zu sein, kann von der Gegenpartei auch nicht die Erstattung von auf die Kosten für Fahrscheine öffentlicher Verkehrsmittel oder die Benutzung von Taxen gezahlter Umsatzsteuer verlangen.
2. Für einen Berliner Anwalt ist die Benutzung...
- OLG-HAMM, 12.07.2001, 23 W 530/00
Im Rahmen der Kostenausgleichung sind identische Gebührentatbestände auf beiden Seiten gleich zu behandeln, auch wenn nur von einer Seite diesbezüglich Gebühren angemeldet worden sind (hier: Differenzprozeßgebühr).
- OLG-HAMM, 05.06.2001, 23 W 167/01
1) Nach Wegfall des Lokalisationsprinzips muß die Partei nur dann von der Beauftragung eines nicht am Gerichtsort ansässigen Anwalts absehen, wenn sie von vornherein erkannt hat oder hätte erkennen müssen, daß hierdurch höhere Kosten entstehen. Insoweit hat der Kostenschuldner darzulegen, daß tatsächlich Mehrkosten durch die...