Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deGesetzeZPO§ 1051 ZPO - Anwendbares Recht 

Stand: 20.05.2013

§ 1051 ZPO - Anwendbares Recht

Zivilprozessordnung

   Buch 10 (Schiedsrichterliches Verfahren)
      Abschnitt 6 (Schiedsspruch und Beendigung des Verfahrens)

(1) Das Schiedsgericht hat die Streitigkeit in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften zu entscheiden, die von den Parteien als auf den Inhalt des Rechtsstreits anwendbar bezeichnet worden sind. Die Bezeichnung des Rechts oder der Rechtsordnung eines bestimmten Staates ist, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, als unmittelbare Verweisung auf die Sachvorschriften dieses Staates und nicht auf sein Kollisionsrecht zu verstehen.

(2) Haben die Parteien die anzuwendenden Rechtsvorschriften nicht bestimmt, so hat das Schiedsgericht das Recht des Staates anzuwenden, mit dem der Gegenstand des Verfahrens die engsten Verbindungen aufweist.

(3) Das Schiedsgericht hat nur dann nach Billigkeit zu entscheiden, wenn die Parteien es ausdrücklich dazu ermächtigt haben. Die Ermächtigung kann bis zur Entscheidung des Schiedsgerichts erteilt werden.

(4) In allen Fällen hat das Schiedsgericht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Vertrages zu entscheiden und dabei bestehende Handelsbräuche zu berücksichtigen.


Weitere Vorschriften um § 1051 ZPO

Entscheidungen zu § 1051 ZPO

  • OLG-MUENCHEN, 22.06.2005, 34 Sch 10/05
    1. Entscheidet ein Schiedsgericht ohne ausdrückliche Ermächtigung nach Billigkeitsgesichtspunkten anstatt eine Rechtsentscheidung zu fällen, begründet dies einen Verfahrensfehler, der eine Aufhebung des Schiedsspruchs rechtfertigt. 2. Eine nur konkludent erteilte Ermächtigung zu einer Billigkeitsentscheidung ist auch...

Benutzer-Kommentare zu dieser Vorschrift

Es sind noch keine Kommentare zu dieser Vorschrift geschrieben worden.

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon


Sie haben gerade folgende Vorschrift aufgerufen: "§ 1051 ZPO - Anwendbares Recht"

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Rechtsanwalt-Suche