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JuraForum.deGesetzeZPO§ 1 ZPO - Sachliche Zuständigkeit 

§ 1 ZPO - Sachliche Zuständigkeit

Zivilprozessordnung

   Buch 1 (Allgemeine Vorschriften)
      Abschnitt 1 (Gerichte)
         Titel 1 (Sachliche Zuständigkeit der Gerichte und Wertvorschriften)

Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte wird durch das Gesetz über die Gerichtsverfassung bestimmt.



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