JuraForum.de > Gesetze > W > WpPG - Gesetz über die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten Markt zu veröffentlichen ist
(+++ Textnachweis ab: 1.7.2005 +++)Das G wurde als Artikel 1 des G v. 22.6.2005 I 1698 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 10 dieses G am 1.7.2005 in Kraft getreten. § 4 Abs. 3, § 20 Abs. 3, § 27 Abs. 5 und § 28 Abs. 2 sind am 28.6.2005 in Kraft getreten.
(+++ Zur Nichtanwendung d. § 3 Abs. 1 dieses G
vgl. § 37 WpPG F. 2011-12-06 +++)
(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Umsetzung der
EGRL 71/2003 (CELEX Nr: 32003L0071) +++)
Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Erstellung des Prospekts
Abschnitt 3
Billigung und Veröffentlichung des Prospekts
Abschnitt 4
Grenzüberschreitende Angebote und
Zulassung zum Handel
Abschnitt 5
Sprachenregelung und Emittenten mit Sitz in
Drittstaaten
Abschnitt 6
Prospekthaftung
Abschnitt 7
Zuständige Behörde und Verfahren
Abschnitt 8
Sonstige Vorschriften
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