- OLG-FRANKFURT, 29.07.2009, 23 U 76/08
1. Die Bank ist nicht verpflichtet, im Rahmen einer ordnungsgemäßen anleger- und objektgerechten Beratung über den Gewinn bzw. die Gewinnmarge aufzuklären, da es offensichtlich ist, dass die Bank mit Gewinnerzielungsabsicht handelt. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den verdeckten Rückvergütungen ist nicht...
- BGH, 12.05.2009, XI ZR 586/07
a) Verletzt ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen seine Pflicht, den Kunden über Rückvergütungen aufzuklären, trägt es die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass es nicht vorsätzlich gehandelt hat, auch dann, wenn seine Haftung für fahrlässiges Handeln nach § 37a WpHG verjährt ist (Fortführung von BGHZ 170, 226).
b) Die...
- SAARLAENDISCHES-OLG, 03.04.2008, 8 U 160/07
Schlechterfüllung eines Anlageberatungsvertrages.
- OLG-MUENCHEN, 19.12.2007, 7 U 3009/04
War dem Mitarbeiter einer Bank, der einem Kunden Fondsanteile empfohlen hat, nicht bewusst, den Anleger darüber aufklären zu müssen, dass und in welcher Höhe die Bank Rückvergütungen aus Ausgabeaufschlägen und Verwaltungskosten von der Fondsgesellschaft erhält, so haftet die Bank nicht aus vorsätzlicher...
- OLG-FRANKFURT, 29.11.2007, WpÜG 2/07
1. Im Enforcementverfahren ist eine Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde zulässig, wenn ein berechtigtes Interesse an der Feststellung besteht.
2. Den Umfang ihrer Ermittlungen kann die BaFin nach pflichtgemäßen Ermessen bestimmen.
3. Die Auskunftspflicht des Abschlussprüfers ist gegenüber der Auskunftspflicht der Organe der...
- OLG-SCHLESWIG, 20.09.2007, 5 U 44/07
1. Hat ein Anleger sich bereits zuvor im Marktsegment Auslandsanleihen bewegt und in der Selbstauskunft die Anlageform "spekulativ" angegeben, ist der Ankauf von Anleihen eines Schwellenlandes wie Argentinien noch anlegergerecht, begründet aber eine aus dem jeweiligen Rating abzuleitende Verpflichtung des Anlageberaters zur...
- OLG-FRANKFURT, 14.06.2007, WpÜG 1/07
1. Die Pflicht zur Veröffentlichung eines im Enforcementverfahren festgestellten Fehlers bezieht sich nur auf diesen Fehler selbst und die wesentlichen Teile der Begründung der Fehlerfeststellung. Eine Ermächtigungsgrundlage für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Anordnung der zusätzlichen Veröffentlichung...
- OLG-STUTTGART, 15.02.2007, 901 Kap 1/06
Schadensersatzklage von Kapitaleignern wegen verspäteter Ad-hoc-Mitteilung (Musterentscheid nach § 14 KapMuG)Das einvernehmliche vorzeitige Ausscheiden des Vorstandsvorsitzenden einer Aktiengesellschaft ist eine unverzüglich zu veröffentlichende Insiderinformation gemäß § 37 b Abs. 1 WpHG erst, wenn der nach § 84 Abs. 2 AktG...
- OLG-FRANKFURT, 12.02.2007, WpÜG 1/06
1. Der Abschlussprüfer hat auf Verlangen der BaFin im Enforcementverfahren seine Arbeitspapiere hinsichtlich einer bestimmten Problemstellung vorzulegen.
2. Eine Herstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs widerspricht im Regelfall dem Beschleunigungsgebot des Enforcementverfahrens.
- OLG-FRANKFURT, 02.08.2006, 23 U 287/05
Die Verjährung der Schadensersatzansprüche aus einem Vermögensverwaltungsvertrag beginnt, wenn eine fehlerhafte Beratung gerügt wird, mit dem ersten Erwerb des Wertpapiers. Die Verjährung tritt dabei für alle Ansprüche - auch aus späteren Käufen - einheitlich ein.
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 21.02.2006, 6 U 145/05
Die kurze Verjährungsfrist des § 37 a WpHG gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Beratungsverschulden im Falle der Vermittlung eines "Premium-Depots" bei einer Offshoregesellschaft, die nach ihren Bedingungen damit beauftragt ist, die auf den Depots eingehenden Kundengelder für gemeinsame Rechnung ihrer Kunden in US-Aktien...
- BGH, 19.01.2006, III ZR 105/05
a) Schadensersatzansprüche gegen ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen, das ohne die nach § 32 Abs. 1 KWG erforderliche Erlaubnis tätig ist, unterliegen nicht der Verjährung nach § 37a WpHG.
b) Ein Unternehmen, das sich auf den Eintritt der Verjährung nach § 37a WpHG beruft, trägt die Darlegungs- und Beweislast, dass es ein...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 03.05.2005, 19 U 75/04
Die wegen eines behaupteten Aufklärungs- und Beratungsverschuldens auf Schadensersatz in Anspruch genommene Bank genügt ihrer sekundären Darlegungspflicht nur dann, wenn sie das angebliche Beratungsgespräch nicht nur zeitlich und räumlich, sondern auch inhaltlich spezifiziert. Der Anlageberater ist in besonderem Maße...
- OLG-FRANKFURT, 27.04.2005, 23 U 71/04
Wenn in Fällen risikoreicher Papiere der Kunde über die für ihn objektiv relevanten Risiken nicht aufgeklärt wird, ist der Schaden immer schon im Moment des Erwerbes der Papiere entstanden, selbst wenn der Börsenkurs diese Risiken reflektiert, und nicht erst dann, wenn sich das Risiko realisiert, auf das nicht hingewiesen worden ist
- OLG-NAUMBURG, 24.03.2005, 2 U 129/04
1. Die erstmals in der Berufungsinstanz erhobene Verjährungseinrede ist zuzulassen, wenn der zugrundeliegende Sachverhalt unstreitig ist.
2. Zu den Voraussetzungen der Verjährung von Ansprüchen aus einem Anlageberatungsvertrag gemäß § 37 a WpHG.
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 21.03.2005, 8 U 185/04
Der interessierte und nicht über überdurchschnittliche Fachkenntnisse verfügende Leser eines Emissionsprospektes ist nur dann in der Lage, das Risiko, dem er sich bei einer Beteiligung aussetzt, richtig einzuschätzen, wenn er über den tatsächlichen Geschäftszweck und die kapitalmäßige Verflechtung der Aktiengesellschaft, an...
- BGH, 08.03.2005, XI ZR 170/04
a) Der auf Verletzung einer Aufklärungs- oder Beratungspflicht eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens beruhende Schadensersatzanspruch entsteht bereits mit dem Erwerb der pflichtwidrig empfohlenen Wertpapiere.
b) Die Verjährungsvorschrift des § 37 a WpHG gilt auch für deliktische Schadensersatzansprüche, die auf einer...
- OLG-BREMEN, 08.12.2004, 1 U 54/04 (a)
1. Schadensersatzansprüche gegen ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen wegen Verletzung der Pflicht zur Information und wegen fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit einer Wertpapierdienstleistung verjähren gemäß § 37 a WpHG innerhalb von drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist. Die...
- OLG-MUENCHEN, 06.10.2004, 7 U 3009/04
1. Die Verjährung nach § 37 a WpHG erfasst auch konkurrierende deliktische Ansprüche wegen fahrlässiger Falschberatung oder unvollständiger Information.
2. Macht der Bankkunde geltend, die Anlageempfehlung der Bank habe nicht seiner konservativen Anlagestrategie entsprochen, so läuft die Verjährungsfrist des § 37 a WpHG...
- OLG-KARLSRUHE, 02.12.2003, 17 U 44/03
1. Der durch das 4. Finanzmarktförderungsgesetz vom 21.06.2002 eingeführte § 37 d Abs. 4 WpHG ist auf Vorgänge aus dem Jahr 1994 nicht anwendbar.
2. Die Sachkunde des Vertreters - hier über die Risiken von Börsentermingeschäften - muss sich der Vertretene nach den Grundsätzen über den Missbrauch einer Vollmacht nicht...