JuraForum.de > Gesetze > W > WoGG - Wohngeldgesetz
(+++ Textnachweis ab: 1.1.2009 +++)Das G wurde als Artikel 1 G v. 24.9.2008 I 1856 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es tritt gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 mWv 1.1.2009 in Kraft. § 12 Abs. 2 bis 5 und § 38 treten gem. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 am 1.10.2008 in Kraft.
Teil 1
Zweck des Wohngeldes und Wohngeldberechtigung
Teil 2
Berechnung und Höhe des Wohngeldes
Kapitel 1
Berechnungsgrößen des Wohngeldes
Kapitel 2
Haushaltsmitglieder
Kapitel 3
Miete und Belastung
Kapitel 4
Einkommen
Kapitel 5
Höhe des Wohngeldes
Teil 3
Nichtbestehen des Wohngeldanspruchs
Teil 4
Bewilligung, Zahlung und Änderung des Wohngeldes
Teil 5
Kostentragung und Datenabgleich
Teil 6
Wohngeldstatistik
Teil 7
Schlussvorschriften
Teil 8
Überleitungsvorschriften
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