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WoGG - Wohngeldgesetz

Übersicht


(+++ Textnachweis ab: 1.1.2009 +++)

Das G wurde als Artikel 1 G v. 24.9.2008 I 1856 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es tritt gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 mWv 1.1.2009 in Kraft. § 12 Abs. 2 bis 5 und § 38 treten gem. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 am 1.10.2008 in Kraft.




Teil 1
Zweck des Wohngeldes und Wohngeldberechtigung

Teil 2
Berechnung und Höhe des Wohngeldes

    Kapitel 1
    Berechnungsgrößen des Wohngeldes

    Kapitel 2
    Haushaltsmitglieder

    Kapitel 3
    Miete und Belastung

    Kapitel 4
    Einkommen

    Kapitel 5
    Höhe des Wohngeldes

    Teil 3
    Nichtbestehen des Wohngeldanspruchs

    Teil 4
    Bewilligung, Zahlung und Änderung des Wohngeldes

    Teil 5
    Kostentragung und Datenabgleich

    Teil 6
    Wohngeldstatistik

    Teil 7
    Schlussvorschriften

    Teil 8
    Überleitungsvorschriften

    Urteile: Schlagworte

    Urteile: Vorschriften

    Lexikon


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