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JuraForum.deGesetzeWoEigG§ 8 WoEigG - Teilung durch den Eigentümer 

Stand: 17.06.2013

§ 8 WoEigG - Teilung durch den Eigentümer

Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht

   I. Teil (Wohnungseigentum)
      1. Abschnitt (Begründung des Wohnungseigentums)

(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann durch Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt das Eigentum an dem Grundstück in Miteigentumsanteile in der Weise teilen, daß mit jedem Anteil das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden bestimmten Räumen in einem auf dem Grundstück errichteten oder zu errichtenden Gebäude verbunden ist.

(2) Im Falle des Absatzes 1 gelten die Vorschriften des § 3 Abs. 2 und der §§ 5, 6, § 7 Abs. 1, 3 bis 5 entsprechend. Die Teilung wird mit der Anlegung der Wohnungsgrundbücher wirksam.



Weitere Vorschriften um § 8 WoEigG

Entscheidungen zu § 8 WoEigG

  • OLG-MUENCHEN, 30.07.2008, 34 Wx 49/08
    Ein Wohnungseigentümer, dem zwei Wohnungen gehören, kann ohne Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer Räume des einen Sondereigentums dem anderen Sondereigentum zuordnen. Das Erfordernis der Abgeschlossenheit und der etwaige Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt sind keine Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Ab- bzw. der...
  • OLG-CELLE, 28.05.2008, 4 W 33/08
    1. Errichtet ein Wohnungseigentümer Räumlichkeiten (hier: Anbau), die zu Wohnzwecken genutzt werden können, führt dies ohne anderweitige Vereinbarung nicht dazu, dass er an diesen Räumen Sondereigentum erwirbt, selbst wenn die Räumlichkeiten von ihm vollständig finanziert worden sind. 2. Die unentgeltliche Gestattung der...
  • OLG-CELLE, 21.04.2008, 4 W 216/07
    Der Vertrag über die Begründung des Wohnungseigentums entfaltet denselben verbindlichen Charakter wie die Teilungserklärung.
  • OLG-FRANKFURT, 16.04.2007, 20 W 290/05
    1. Die Vereinbarung über die Einräumung von Sondernutzungsrechten ist grundsätzlich in den Wohnungsgrundbüchern aller Wohnungseigentumseinheiten einzutragen. Dabei kann dem Eintragungserfordernis grundsätzlich dadurch genügt werden, dass entsprechend § 7 Abs. 3 WEG auf die in der Vereinbarung oder Teilungserklärung enthaltene...
  • OLG-FRANKFURT, 12.03.2007, 20 W 524/01
    Die einer Notariatsangestellten im Rahmen der Protokollierung einer Teilungserklärung erteilte Vollmacht der teilenden Alleineigentümerin, eventuell erforderliche Nachtragserklärungen abzugeben, die zur Wahrung dieser Urkunde im Grundbuch erforderlich sind, genügt nicht zur wirksamen Erklärung eines Nachtrags zur...
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Erwähnungen von § 8 WoEigG in anderen Vorschriften

Folgende Vorschriften verweisen auf § 8 WoEigG:

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