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JuraForum.deGesetzeWoEigG§ 3 WoEigG - Vertragliche Einräumung von Sondereigentum 

Stand: 17.06.2013

§ 3 WoEigG - Vertragliche Einräumung von Sondereigentum

Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht

   I. Teil (Wohnungseigentum)
      1. Abschnitt (Begründung des Wohnungseigentums)

(1) Das Miteigentum (§ 1008 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) an einem Grundstück kann durch Vertrag der Miteigentümer in der Weise beschränkt werden, daß jedem der Miteigentümer abweichend von § 93 des Bürgerlichen Gesetzbuchs das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden bestimmten Räumen in einem auf dem Grundstück errichteten oder zu errichtenden Gebäude eingeräumt wird.

(2) Sondereigentum soll nur eingeräumt werden, wenn die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Garagenstellplätze gelten als abgeschlossene Räume, wenn ihre Flächen durch dauerhafte Markierungen ersichtlich sind.

(3) (weggefallen)



Weitere Vorschriften um § 3 WoEigG

Entscheidungen zu § 3 WoEigG

  • OLG-MUENCHEN, 30.07.2008, 34 Wx 49/08
    Ein Wohnungseigentümer, dem zwei Wohnungen gehören, kann ohne Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer Räume des einen Sondereigentums dem anderen Sondereigentum zuordnen. Das Erfordernis der Abgeschlossenheit und der etwaige Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt sind keine Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Ab- bzw. der...
  • BGH, 18.07.2008, V ZR 97/07
    Ist die Begrenzung des Sondereigentums nach dem Aufteilungsplan und der Bauausführung eindeutig, kann Sondereigentum an einem Raum auch dann entstehen, wenn es an einer tatsächlichen Abgrenzung des Raums gegen fremdes Sondereigentum fehlt.
  • OLG-MUENCHEN, 14.07.2008, 34 Wx 37/08
    Auch wenn bei Bildung von Wohnungseigentum aufgrund eines wegen Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot fehlerhaften Gründungsakts ausschließlich isolierte Miteigentumsanteile entstanden sind und Sondereigentum an den Räumen der Wohnanlage bisher nicht begründet wurde, können die als Wohnungseigentümer eingetragenen Berechtigten...
  • OLG-CELLE, 28.05.2008, 4 W 33/08
    1. Errichtet ein Wohnungseigentümer Räumlichkeiten (hier: Anbau), die zu Wohnzwecken genutzt werden können, führt dies ohne anderweitige Vereinbarung nicht dazu, dass er an diesen Räumen Sondereigentum erwirbt, selbst wenn die Räumlichkeiten von ihm vollständig finanziert worden sind. 2. Die unentgeltliche Gestattung der...
  • OLG-CELLE, 21.04.2008, 4 W 216/07
    Der Vertrag über die Begründung des Wohnungseigentums entfaltet denselben verbindlichen Charakter wie die Teilungserklärung.
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Erwähnungen von § 3 WoEigG in anderen Vorschriften

Folgende Vorschriften verweisen auf § 3 WoEigG:

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