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JuraForum.deGesetzeWHG§ 1 WHG - Zweck 

Stand: 17.06.2013

§ 1 WHG - Zweck

Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts

   Kapitel 1 (Allgemeine Bestimmungen)

Zweck dieses Gesetzes ist es, durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen.



Weitere Vorschriften um § 1 WHG

Entscheidungen zu § 1 WHG

  • OVG-RHEINLAND-PFALZ, 22.11.2007, 1 A 10650/07.OVG
    Bei einem Vorhaben der Nassauskiesung, das entweder einer wasserrechtlichen Planfeststellung bzw. Plangenehmigung oder aber einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedarf, ist die Bauaufsichtsbehörde für den Erlass eines Bauvorbescheids sachlich unzuständig. In einem solchen Fall hat die zuständige Wasserbehörde entweder als...
  • OVG-SAARLAND, 07.03.2007, 1 N 3/06
    1. Soll eine bereits veröffentlichte Naturschutzverordnung nach Behebung eines formellen Mangels neu bekannt gemacht werden, so bedarf es vorab auch im Falle textlicher Veränderungen keines erneuten Anhörungsverfahrens, wenn die Neufassung inhaltlich keine wesentlichen Änderungen enthält; wesentlich ist eine Änderung, durch die...
  • THUERINGER-OVG, 26.06.2006, 4 KO 1314/04
    1. Für die tatsächliche und rechtliche Bewertung, ob Abwasser in ein Gewässer eingeleitet wird und der Abgabepflicht unterliegt, ist grundsätzlich auf die Stelle abzustellen, an der der Abgabetatbestand verwirklicht würde, d. h. auf den Einleitpunkt. 2. Zur Frage der Gewässereigenschaft des Absetzbeckens eines Tagebaubetriebs....
  • BAYERISCHER-VGH, 05.07.2005, 8 B 04.356
    1. Im Geltungsbereich des Main-Donau-Staatsvertrags vom 13. Juni 1921 und des Konzessionsvertrags vom 30. Dezember 1921 ist eine Beschränkung von Altrechten für die Nutzung der Wasserkraft durch nachträgliche Auflagen nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a, § 4 Abs. 2 Nr. 2a WHG nur ausnahmsweise und unter strikter Beachtung des...
  • BVERWG, 15.06.2005, BVerwG 9 C 8.04
    1. Eine Bindung an eine Klagerücknahmeerklärung tritt nicht ein, wenn sie für das Gericht und für den Prozessgegner sogleich als Versehen offenbar gewesen und deshalb nach Treu und Glauben als unwirksam zu behandeln ist (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 33.95 - Buchholz 310 § 126 VwGO Nr. 3). 2....
  • mehr Entscheidungen anzeigen

Erwähnungen von § 1 WHG in anderen Vorschriften

Folgende Vorschriften verweisen auf § 1 WHG:

  • Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG)
    • Kapitel 3 (Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen)
      • Abschnitt 1 (Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz)
    • § 51 Festsetzung von Wasserschutzgebieten
    • § 52 Besondere Anforderungen in Wasserschutzgebieten

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