JuraForum.de > Gesetze > WG - Wechselgesetz
In der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4133-1, veröffentlichten bereinigten Fassung
Die Reichsregierung hat zur Durchführung der Abkommen zur Vereinheitlichung des Wechselrechts (Reichsgesetzbl. 1933 II S. 377) das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
ERSTER TEIL
Gezogener Wechsel
ERSTER ABSCHNITT
Ausstellung und Form des gezogenen Wechsels
ZWEITER ABSCHNITT
Indossament
DRITTER ABSCHNITT
Annahme
VIERTER ABSCHNITT
Wechselbürgschaft
FÜNFTER ABSCHNITT
Verfall
SECHSTER ABSCHNITT
Zahlung
SIEBENTER ABSCHNITT
Rückgriff mangels Annahme und mangels Zahlung
ACHTER ABSCHNITT
Ehreneintritt
1.
Allgemeine Vorschriften
2.
Ehrenannahme
3.
Ehrenzahlung
NEUNTER ABSCHNITT
Ausfertigung mehrerer Stücke eines Wechsels; Wechselabschriften
1.
Ausfertigungen
2.
Abschriften
ZEHNTER ABSCHNITT
Änderungen
ELFTER ABSCHNITT
Verjährung
ZWÖLFTER ABSCHNITT
Allgemeine Vorschriften
ZWEITER TEIL
Eigener Wechsel
DRITTER TEIL
Ergänzende Vorschriften
ERSTER ABSCHNITT
Protest
ZWEITER ABSCHNITT
Bereicherung
DRITTER ABSCHNITT
Abhanden gekommene Wechsel und Protesturkunden
VIERTER TEIL
Geltungsbereich der Gesetze
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