JuraForum.de > Gesetze > WaffG - Waffengesetz
Vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592, 2003 I S. 1957) (1)
Zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 5 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2062)
name="anm1">(1) Red. Anm.:Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2
Umgang mit Waffen oder Munition
Unterabschnitt 1
Allgemeine Voraussetzungen für Waffen- und Munitionserlaubnisse
Unterabschnitt 2
Erlaubnisse für einzelne Arten des Umgangs mit Waffen oder Munition, Ausnahmen
Unterabschnitt 3
Besondere Erlaubnistatbestände für bestimmte Personengruppen
Unterabschnitt 4
Besondere Erlaubnistatbestände für Waffenherstellung, Waffenhandel, Schießstätten, Bewachungsunternehmer
Unterabschnitt 5
Verbringen und Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes
Unterabschnitt 6
Obhutspflichten, Anzeige-, Hinweis- und Nachweispflichten
Unterabschnitt 7
Verbote
Abschnitt 3
Sonstige waffenrechtliche Vorschriften
Abschnitt 4
Straf- und Bußgeldvorschriften
Abschnitt 5
Ausnahmen von der Anwendung des Gesetzes
Abschnitt 6
Übergangsvorschriften, Verwaltungsvorschriften
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