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WaffG - Waffengesetz

Übersicht

(+++ Textnachweis ab: 1.4.2003)


Das G wurde als Art. 1 des G 7133-4/1 v. 11.10.2002 I 3970 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Es tritt gem. Art. 19 Nr. 1 Satz 2 dieses G mWv 1.4.2003 in Kraft.




Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 2
Umgang mit Waffen oder Munition

    Unterabschnitt 1
    Allgemeine Voraussetzungen für Waffen- und Munitionserlaubnisse

    Unterabschnitt 2
    Erlaubnisse für einzelne Arten des Umgangs mit Waffen oder Munition, Ausnahmen

    Unterabschnitt 3
    Besondere Erlaubnistatbestände für bestimmte Personengruppen

    Unterabschnitt 4
    Besondere Erlaubnistatbestände für Waffenherstellung, Waffenhandel, Schießstätten, Bewachungsunternehmer

    Unterabschnitt 5
    Verbringen und Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes

    Unterabschnitt 6
    Obhutspflichten, Anzeige-, Hinweis- und Nachweispflichten

    Unterabschnitt 7
    Verbote

    Abschnitt 3
    Sonstige waffenrechtliche Vorschriften

    Abschnitt 4
    Straf- und Bußgeldvorschriften

    Abschnitt 5
    Ausnahmen von der Anwendung des Gesetzes

    Abschnitt 6
    Übergangsvorschriften, Verwaltungsvorschriften

    Urteile: Schlagworte

    Urteile: Vorschriften

    Lexikon


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