JuraForum.de > Gesetze > W > WaffG - Waffengesetz
(+++ Textnachweis ab: 1.4.2003)
Das G wurde als Art. 1 des G 7133-4/1 v. 11.10.2002 I 3970 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Es tritt gem. Art. 19 Nr. 1 Satz 2 dieses G mWv 1.4.2003 in Kraft.
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2
Umgang mit Waffen oder Munition
Unterabschnitt 1
Allgemeine Voraussetzungen für
Waffen- und Munitionserlaubnisse
Unterabschnitt 2
Erlaubnisse für einzelne Arten des
Umgangs mit Waffen oder Munition, Ausnahmen
Unterabschnitt 3
Besondere Erlaubnistatbestände für
bestimmte Personengruppen
Unterabschnitt 4
Besondere Erlaubnistatbestände für
Waffenherstellung, Waffenhandel, Schießstätten, Bewachungsunternehmer
Unterabschnitt 5
Verbringen und Mitnahme von Waffen
oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des
Gesetzes
Unterabschnitt 6
Obhutspflichten, Anzeige-, Hinweis-
und Nachweispflichten
Unterabschnitt 7
Verbote
Abschnitt 3
Sonstige waffenrechtliche Vorschriften
Abschnitt 4
Straf- und Bußgeldvorschriften
Abschnitt 5
Ausnahmen von der Anwendung des Gesetzes
Abschnitt 6
Übergangsvorschriften,
Verwaltungsvorschriften
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