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JuraForum.deGesetzeVwVfG§ 56 VwVfG - Austauschvertrag 

Stand: 20.05.2013

§ 56 VwVfG - Austauschvertrag

Verwaltungsverfahrensgesetz

   Teil IV (Öffentlich-rechtlicher Vertrag)

(1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag im Sinne des § 54 Satz 2, in dem sich der Vertragspartner der Behörde zu einer Gegenleistung verpflichtet, kann geschlossen werden, wenn die Gegenleistung für einen bestimmten Zweck im Vertrag vereinbart wird und der Behörde zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben dient. Die Gegenleistung muss den gesamten Umständen nach angemessen sein und im sachlichen Zusammenhang mit der vertraglichen Leistung der Behörde stehen.

(2) Besteht auf die Leistung der Behörde ein Anspruch, so kann nur eine solche Gegenleistung vereinbart werden, die bei Erlass eines Verwaltungsaktes Inhalt einer Nebenbestimmung nach § 36 sein könnte.



Weitere Vorschriften um § 56 VwVfG

Entscheidungen zu § 56 VwVfG

  • VGH-BADEN-WUERTTEMBERG, 29.04.2009, 8 S 639/08
    Die Fassung eines Satzungsbeschlusses für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan setzt nicht voraus, dass der Durchführungsvertrag seitens der Gemeinde unterschrieben ist. Es genügt ein bindendes Vertragsangebot des Vorhabenträgers.
  • BVERWG, 24.05.2007, BVerwG 7 B 12.07
    Liegen fachliche Gründe des Naturschutzes vor, besteht bei Bewirtschaftungsvereinbarungen im Rahmen des "Vertragsnaturschutzes" ein sachlicher Zusammenhang im Sinne des § 56 Abs. 1 Satz 2 VwVfG auch dann, wenn Vereinbarungen über in anderen Gesetzen geregelte Materien (hier: Ausübung der Jagd) getroffen werden.
  • NIEDERSAECHSISCHES-OVG, 03.05.2006, 1 LC 170/04
    Gegenstand einer vertraglichen Regelung zwischen einer Gemeinde und einem Grundstückseigentümer kann - unabhängig von ihrer privat- oder öffentlich-rechtlichen Ausgestaltung - auch eine von den einschlägigen Bebauungsplänen abweichende, aufgelockertere Bebauung sein. Die Beurteilung der Angemessenheit der in einem...
  • OLG-MUENCHEN, 12.01.2006, 6 U 2659/05
    1. Wird in einem Grundstückskaufvertrag mit einer Gemeinde auf Erwerberseite der Erlass des gesamten Kaufpreises für den Fall einer im Vertrag näher bestimmten rechtskräftigen Überplanung von Grundstücken des Veräußerers bis zu einem genau bestimmten Zeitpunkt vereinbart, so ist die Frage nach der Wirksamkeit dieser...
  • OVG-RHEINLAND-PFALZ, 11.11.2005, 2 A 10701/05.OVG
    Eine selbstständige Nebenabrede, durch die sich das Land von einem Angestellten eine monatliche Zahlung an den Pensionsfonds als Gegenleistung für die Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft versprechen lässt, ist wirksam. Die Zahlungsverpflichtung erstreckt sich nicht auf die in einem separat abgeschlossenen Arbeitsvertrag...
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Erwähnungen von § 56 VwVfG in anderen Vorschriften

Folgende Vorschriften verweisen auf § 56 VwVfG:

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