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JuraForum.deGesetzeVwVfG§ 47 VwVfG - Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes 

Stand: 20.05.2013

§ 47 VwVfG - Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes

Verwaltungsverfahrensgesetz

   Teil III (Verwaltungsakt)
      Abschnitt 2 (Bestandskraft des Verwaltungsaktes)

(1) Ein fehlerhafter Verwaltungsakt kann in einen anderen Verwaltungsakt umgedeutet werden, wenn er auf das gleiche Ziel gerichtet ist, von der erlassenden Behörde in der geschehenen Verfahrensweise und Form rechtmäßig hätte erlassen werden können und wenn die Voraussetzungen für dessen Erlass erfüllt sind.

(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt, in den der fehlerhafte Verwaltungsakt umzudeuten wäre, der erkennbaren Absicht der erlassenden Behörde widerspräche oder seine Rechtsfolgen für den Betroffenen ungünstiger wären als die des fehlerhaften Verwaltungsaktes. Eine Umdeutung ist ferner unzulässig, wenn der fehlerhafte Verwaltungsakt nicht zurückgenommen werden dürfte.

(3) Eine Entscheidung, die nur als gesetzlich gebundene Entscheidung ergehen kann, kann nicht in eine Ermessensentscheidung umgedeutet werden.

(4) § 28 ist entsprechend anzuwenden.



Weitere Vorschriften um § 47 VwVfG

Entscheidungen zu § 47 VwVfG

  • OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN, 19.08.2008, 13 A 3248/06
    Kommt es bei der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes an das Gericht per Telefax zu einer Übertragungsstörung, die das Versäumen der Frist zur Folge hat, so kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch dann zu gewähren sein, wenn der Grund für die Übertragungsstörung nicht im Verantwortungsbereich des Gerichts...
  • OVG-BERLIN-BRANDENBURG, 15.02.2007, OVG 2 A 14.05
    1. Aus § 5 Abs. 4 Satz 2 GO lässt sich nicht ableiten, dass grundsätzlich jeder Verstoß gegen eine Bekanntmachungsvorschrift zur Unwirksamkeit der Bekanntmachung führt. 2. Bei dem in § 1 Abs. 1 Satz 4 BekanntmV geregelten Erfordernis, dass die Bekanntmachungsanordnung des Hauptverwaltungsbeamten in den Akten schriftlich zu...
  • BVERWG, 14.02.2007, BVerwG 6 C 28.05
    Widerruft die Regulierungsbehörde aus Anlass einer erstmaligen Marktregulierung nach den Vorschriften des TKG 2004 - hier: Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung - frühere gesetzliche Regulierungsverpflichtungen, lässt sich dieser Widerruf unter den Voraussetzungen des § 47 VwVfG in die Feststellung umdeuten, dass die betreffenden...
  • BVERWG, 26.07.2006, BVerwG 6 C 20.05
    Staatliche Reaktionen auf Spendenfälle, die vor Inkrafttreten des Achten Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes abgeschlossen waren, sind auf das Parteiengesetz in den vorangegangenen Fassungen zu stützen. Die Annahme einer Spende setzt den Willen voraus, die Spende als Zuwendung für Parteizwecke entgegenzunehmen. Für die...
  • OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN, 27.09.2005, 13 A 4090/03
    1. Bei der Entscheidung über die Zulassung von Arzneimitteln im sog. pauschalierten Nachzulassungsverfahren nach § 109a AMG besteht regelmäßig für eine Wirksamkeits- und Unbedenklichkeitsprüfung durch die Zulassungsbehörde kein Raum, wenn das zuzulassende Arzneimittel einem Stoff oder einer Stoffkombination aus der sog....
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