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JuraForum.deGesetzeVwVfG§ 46 VwVfG - Folgen von Verfahrens- und Formfehlern 

Stand: 20.05.2013

§ 46 VwVfG - Folgen von Verfahrens- und Formfehlern

Verwaltungsverfahrensgesetz

   Teil III (Verwaltungsakt)
      Abschnitt 2 (Bestandskraft des Verwaltungsaktes)

Die Aufhebung eines Verwaltungsaktes, der nicht nach § 44 nichtig ist, kann nicht allein deshalb beansprucht werden, weil er unter Verletzung von Vorschriften über das Verfahren, die Form oder die örtliche Zuständigkeit zustande gekommen ist, wenn offensichtlich ist, dass die Verletzung die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst hat.



Weitere Vorschriften um § 46 VwVfG

Entscheidungen zu § 46 VwVfG

  • OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN, 19.11.2008, 13 A 2151/06
    1. Im Falle des Erlöschens der fiktiven Zulassung ist die Beteiligung der Kommission vor Ergehen der Versagungsentscheidung im Nachzulassungsverfahren nicht geboten. 2. § 25 Abs. 7 Satz 3 und 4, § 105 Abs. 5 AMG sind Verfahrensvorschriften i. S. d. § 46 VwVfG, die nicht dem sog. absoluten Verfahrensrecht angehören.
  • BVERWG, 09.09.2008, BVerwG 3 B 37.08
    Ändert die Krankenhausplanungsbehörde ihren Feststellungsbescheid während des Drittanfechtungsprozesses und entspricht sie damit dem Begehren des Klägers, so erledigt sich die Klage. Diese Wirkung tritt sogleich ein, auch wenn der Änderungsbescheid von dem bislang Begünstigten angefochten wird (wie BVerwGE 129, 66). War der...
  • BVERWG, 09.09.2008, BVerwG 3 B 37.08
    Ändert die Krankenhausplanungsbehörde ihren Feststellungsbescheid während des Drittanfechtungsprozesses und entspricht sie damit dem Begehren des Klägers, so erledigt sich die Klage. Diese Wirkung tritt sogleich ein, auch wenn der Änderungsbescheid von dem bislang Begünstigten angefochten wird (wie BVerwGE 129, 66). War der...
  • BVERWG, 06.05.2008, BVerwG 9 B 64.07
    1. Die Zuständigkeit der Planfeststellungsbehörde für den Bau von Straßen, die keine Bundesfernstraßen sind, richtet sich nach Landesrecht (Landesorganisationsrecht). Ist nach der revisionsrechtlich bindenden Auslegung des Landesrechts (hier: § 38 Abs. 5 NStrG) die tätig gewordene Planfeststellungsbehörde örtlich nicht...
  • OVG-SACHSEN-ANHALT, 14.03.2008, 1 M 17/08
    1. Offen bleibt, ob § 41 Abs. 2 BG LSA dem Beamten ein subjektives öffentliches Recht gewährt und damit die Antragsbefugnis zu bejahen ist. 2. Zur Passivlegitimation eines angegangenen Ministeriums. 3. Zu den Voraussetzungen des Hinausschiebens des Eintrittes in den Ruhestand gemäß § 41 Abs. 2 BG LSA. 4. Zum Inhalt des...
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