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JuraForum.deGesetzeVwVfG§ 45 VwVfG - Heilung von Verfahrens- und Formfehlern 

Stand: 20.05.2013

§ 45 VwVfG - Heilung von Verfahrens- und Formfehlern

Verwaltungsverfahrensgesetz

   Teil III (Verwaltungsakt)
      Abschnitt 2 (Bestandskraft des Verwaltungsaktes)

(1) Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht den Verwaltungsakt nach § 44 nichtig macht, ist unbeachtlich, wenn

1.
der für den Erlass des Verwaltungsaktes erforderliche Antrag nachträglich gestellt wird;
2.
die erforderliche Begründung nachträglich gegeben wird;
3.
die erforderliche Anhörung eines Beteiligten nachgeholt wird;
4.
der Beschluss eines Ausschusses, dessen Mitwirkung für den Erlass des Verwaltungsaktes erforderlich ist, nachträglich gefasst wird;
5.
die erforderliche Mitwirkung einer anderen Behörde nachgeholt wird.

(2) Handlungen nach Absatz 1 können bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nachgeholt werden.

(3) Fehlt einem Verwaltungsakt die erforderliche Begründung oder ist die erforderliche Anhörung eines Beteiligten vor Erlass des Verwaltungsaktes unterblieben und ist dadurch die rechtzeitige Anfechtung des Verwaltungsaktes versäumt worden, so gilt die Versäumung der Rechtsbehelfsfrist als nicht verschuldet. Das für die Wiedereinsetzungsfrist nach § 32 Abs. 2 maßgebende Ereignis tritt im Zeitpunkt der Nachholung der unterlassenen Verfahrenshandlung ein.



Weitere Vorschriften um § 45 VwVfG

Entscheidungen zu § 45 VwVfG

  • OVG-RHEINLAND-PFALZ, 11.02.2009, 8 C 10435/08.OVG
    Zur Ortsumgehung einer bestehenden Bundesstraße (B 427), die erstmals ein FFH-Gebiet mit einem bedeutenden Fledermausquartier anschneidet und im weiteren Verlauf durch einen Tunnel führt.
  • BVERWG, 20.08.2008, BVerwG 4 C 11.07
    Eine UVP-Vorprüfung kann in entsprechender Anwendung des § 45 Abs. 1 und 2 VwVfG bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nachgeholt werden. Wird die Feststellung, dass nach dem Ergebnis der Vorprüfung eine Umweltverträglichkeitsprüfung unterbleibt, entgegen § 3a Satz 2 UVPG nicht...
  • OVG-SACHSEN-ANHALT, 14.03.2008, 1 M 17/08
    1. Offen bleibt, ob § 41 Abs. 2 BG LSA dem Beamten ein subjektives öffentliches Recht gewährt und damit die Antragsbefugnis zu bejahen ist. 2. Zur Passivlegitimation eines angegangenen Ministeriums. 3. Zu den Voraussetzungen des Hinausschiebens des Eintrittes in den Ruhestand gemäß § 41 Abs. 2 BG LSA. 4. Zum Inhalt des...
  • OVG-RHEINLAND-PFALZ, 05.02.2008, 8 B 10001/08.OVG
    1. Zur Frage der Zustimmungsbedürftigkeit des Luftsicherheitsgesetzes. 2. Zur Anwendbarkeit der Ermächtigung zum Widerruf bzw. zur Ruhensanordnung von Luftfahrererlaubnissen bei Zweifeln an der Zuverlässigkeit nach § 7 LuftSiG auf "Alt-Erlaubnisinhaber". 3. Zu den Voraussetzungen des Widerrufs einer Luftfahrererlaubnis nach § 4...
  • OVG-RHEINLAND-PFALZ, 16.01.2008, 8 A 10976/07.OVG
    1. Das Landesnaturschutzgesetz lässt ebenso wie zuvor das Landespflegegesetz Einschränkungen vom Beseitigungsverbot in Baumschutzverordnungen und -satzungen nicht nur aus Gründen der Verkehrssicherheit, sondern auch zur Ermöglichung sonst zulässiger (baulicher) Grundstücksnutzungen zu (§ 23 Abs. 2 Satz 1 LNatSchG). 2. Die...
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