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JuraForum.deGesetzeVwGO§ 45 VwGO - Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts 

§ 45 VwGO - Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts

Verwaltungsgerichtsordnung

   Teil I (Gerichtsverfassung)
      6. Abschnitt (Verwaltungsrechtsweg und Zuständigkeit)

Das Verwaltungsgericht entscheidet im ersten Rechtszug über alle Streitigkeiten, für die der Verwaltungsrechtsweg offen steht.



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