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JuraForum.deGesetzeVwGO§ 3 VwGO - Organisation der Gerichte 

§ 3 VwGO - Organisation der Gerichte

Verwaltungsgerichtsordnung

   Teil I (Gerichtsverfassung)
      1. Abschnitt (Gerichte)

(1) Durch Gesetz werden angeordnet

(2) Mehrere Länder können die Errichtung eines gemeinsamen Gerichts oder gemeinsamer Spruchkörper eines Gerichts oder die Ausdehnung von Gerichtsbezirken über die Landesgrenzen hinaus, auch für einzelne Sachgebiete, vereinbaren.


Fußnoten:


Zu § 3: Geändert durch G vom 20. 12. 2001 (BGBl I S. 3987).



Weitere Paragraphen:

Erwähnung in anderen Vorschriften:

Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:


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