( dauerhaft?)  

JuraForum.deGesetzeVwGO§ 138 VwGO - Verletzung von Bundesrecht 

§ 138 VwGO - Verletzung von Bundesrecht

Verwaltungsgerichtsordnung

   Teil III (Rechtsmittel und Wiederaufnahme des Verfahrens)
      13. Abschnitt (Revision)

Ein Urteil ist stets als auf der Verletzung von Bundesrecht beruhend anzusehen, wenn



Weitere Paragraphen:

Erwähnung in anderen Vorschriften:

Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:

  • Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
    • Teil III (Rechtsmittel und Wiederaufnahme des Verfahrens)
      • 13. Abschnitt (Revision)
    • § 144 Verwerfung; Zurückweisung; Entscheidung in der Sache; Zurückverweisung

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze lizenziert von:



http://www.juraforum.de/gesetze/vwgo/138-verletzung-von-bundesrecht

© "§ 138 VwGO - Verletzung von Bundesrecht" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2012 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Rechtsanwalt-Suche

ANZEIGEN