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JuraForum.deGesetzeVwGO§ 130b VwGO 

Stand: 20.05.2013

§ 130b VwGO

Verwaltungsgerichtsordnung

   Teil III (Rechtsmittel und Wiederaufnahme des Verfahrens)
      12. Abschnitt (Berufung)

Das Oberverwaltungsgericht kann in dem Urteil über die Berufung auf den Tatbestand der angefochtenen Entscheidung Bezug nehmen, wenn es sich die Feststellungen des Verwaltungsgerichts in vollem Umfange zu eigen macht. Von einer weiteren Darstellung der Entscheidungsgründe kann es absehen, soweit es die Berufung aus den Gründen der angefochtenen Entscheidung als unbegründet zurückweist.



Weitere Vorschriften um § 130b VwGO

Entscheidungen zu § 130b VwGO

  • OVG-SACHSEN-ANHALT, 01.07.2009, 1 L 28/09
    1. § 14a Abs. 1 BeamtVG wurde durch Art. 4 Nr. 11 lit. a), aa) DNeuG dahingehend neu gefasst, dass nicht mehr der nach "den sonstigen Vorschriften berechnete Ruhegehaltssatz", sondern nur noch der nach "§ 14 Abs. 1, § 36 Abs. 3 Satz 1, § 66 Abs. 2 und § 85 Abs. 4" berechnete Ruhegehaltssatz vorübergehend erhöht wird. Eine...
  • OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN, 26.05.2009, 13 A 424/08
    Konkurrieren mehrere Unternehmen um Frequenzen und trifft die BNetzA unter ihnen eine Auswahl, so kann eine Anfechtungsklage des einen Wettbewerbers gegen den an den anderen Wettbewerber gerichteten begünstigenden Bescheid zulässig sein, wenn der Kläger eine Frequenzzuteilung erstreiten will. Mit Rücksicht auf die Wahrung der...
  • OVG-SAARLAND, 09.02.2009, 3 B 379/08
    Hat ein Antragsteller in seiner Antragschrift nicht nur im Rubrum, sondern auch in seiner Antragsbegründung einen bestimmten Antragsgegner bezeichnet, und beharrt er im Verlauf des weiteren Verfahrens eindeutig auf der Auswahl des von ihm benannten Prozessgegners, hat das Gericht dies mit Blick auf die Dispositionsbefugnis des...
  • OVG-SACHSEN-ANHALT, 06.02.2009, 1 L 104/08
    1. Sinkt die Alimentation unter das nach Art. 33 Abs. 5 GG verfassungsrechtlich gebotene Niveau ab, so führt dies nicht dazu, dass bestimmte Kürzungs- oder Streichungsregelungen außerhalb des Besoldungsgesetzes unwirksam oder unanwendbar sind. 2. Einwendungen des Beamten gegen die Verfassungsmäßigkeit des BSZG LSA n. F. unter...
  • OVG-SACHSEN-ANHALT, 06.02.2009, 1 L 101/08
    1. Sinkt die Alimentation unter das nach Art. 33 Abs. 5 GG verfassungsrechtlich gebotene Niveau ab, so führt dies nicht dazu, dass bestimmte Kürzungs- oder Streichungsregelungen außerhalb des Besoldungsgesetzes unwirksam oder unanwendbar sind. 2. Einwendungen des Beamten gegen die Verfassungsmäßigkeit des BSZG LSA n. F. unter...
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Erwähnungen von § 130b VwGO in anderen Vorschriften

Folgende Vorschriften verweisen auf § 130b VwGO:

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