( dauerhaft?)  

JuraForum.deGesetzeVwGO§ 109 VwGO - Zwischenurteil über Zulässigkeit der Klage 

§ 109 VwGO - Zwischenurteil über Zulässigkeit der Klage

Verwaltungsgerichtsordnung

   Teil II (Verfahren)
      10. Abschnitt (Urteile und andere Entscheidungen)

Über die Zulässigkeit der Klage kann durch Zwischenurteil vorab entschieden werden.



Weitere Paragraphen:

Erwähnung in anderen Vorschriften:

Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:


Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze lizenziert von:



http://www.juraforum.de/gesetze/vwgo/109-zwischenurteil-ueber-zulaessigkeit-der-klage

© "§ 109 VwGO - Zwischenurteil über Zulässigkeit der Klage" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2012 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Rechtsanwalt-Suche

ANZEIGEN