JuraForum.de > Gesetze > VwGO > § 109 VwGO - Zwischenurteil über Zulässigkeit der Klage
Teil II (Verfahren)
10. Abschnitt (Urteile und andere Entscheidungen)
Über die Zulässigkeit der Klage kann durch Zwischenurteil vorab entschieden werden.
Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:
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