(1) Übersteigt die Versicherungssumme den Wert des versicherten Interesses (Versicherungswert) erheblich, kann jede Vertragspartei verlangen, dass die Versicherungssumme zur Beseitigung der Überversicherung unter verhältnismäßiger Minderung der Prämie mit sofortiger Wirkung herabgesetzt wird.
(2) Schließt der Versicherungsnehmer den Vertrag in der Absicht, sich aus der Überversicherung einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig; dem Versicherer steht die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
1. In einer Transportversicherung ist, auch wenn jegliche Verluste und/oder Schäden gleichviel aus welcher Ursache einschließlich der Veruntreuung und/oder Unterschlagung durch den Versicherungsnehmer versichert sind, eine Beschränkung des Versicherungsschutzes auf den Verlust von Bargeld unter Ausschluss von Buchgeld vorzunehmen,...
1. Ist erstinstanzlich festgestellt, dass ein Versicherter einen Herzinfarkt erlitten hat, stellt sich aber im Rahmen der zweitinstanzlichen Prüfung der Auswirkungen auf den Grad der Berufsunfähigkeit heraus, dass das nicht der Fall ist, darf die erneute Feststellung nicht künstlich auf das medizinische Gewicht der...
1. Im Rahmen einer Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung ist die "mitversicherte" Ehefrau für die Geltendmachung von Ansprüchen aktivlegitimiert, wenn sie nicht als bloße Gefahrperson anzusehen ist. Dies richtet sich danach, ob der VN ausschließlich ein eigenes Interesse oder zumindest auch ein fremdes Interesse...
VVG § 74
Zur Versicherung fremden Interesses in der Gebäudeversicherung.
BGH, Urteil vom 18. Oktober 2000 - IV ZR 100/99 -
Brandenburgisches Oberlandesgericht
LG Potsdam
Die Ehefrau des Versicherungsnehmers in einer Familienkrankenversicherung ist Versicherungsnehmerin, nicht bloße Gefahrsperson. Falschangaben zum Zahnstatus bei Vertragsschluss berechtigen die Versicherung nicht in jedem Fall zum Rücktritt.
Treten zu dem bisherigen Miteigentümer eines Hausgrundstücks nach Abschluß eines Rechtsschutzversicherungsvertrages gem. § 29 ARB 75 weitere Miteigentümer hinzu (z.B. durch Aufteilung des Anwesens in Wohnungseigentum), so ist davon auszugehen, daß auch die neu hinzugekommenen Miteigentümer als Mitversicherte Versicherungsschutz...
Bei der Frage, ob eine mehr als 50 %ige Berufsunfähigkeit im Sinne von § 1 Abs. 1 BUZ vorliegt, ist entscheidend auf die prägenden Tätigkeiten des bisher ausgeübten Berufes abzustellen.
Bei einem kleineren Handwerksbetrieb führt eine 70 %ige Arbeitsunfähigkeit im körerlich-handwerklichen Bereich auch dann zu einer mehr als 50...
Sorgfaltspflichten des Leasinggebers bei Schadensregulierung mit Kaskoversicherung
1. Dem Begehren des Leasinggebers, der die Leasingraten
für die Zeit zwischen Entwendung des Leasingobjekts und Kündigung des Leasingvertrages statt - wie rechtlich zutreffend - in voller Höhe brutto lediglich netto und abgezinst...