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JuraForum.deGesetzeVVG§ 72 VVG - Beschränkung der Vertretungsmacht 

§ 72 VVG - Beschränkung der Vertretungsmacht

Gesetz über den Versicherungsvertrag

   Teil 1 (Allgemeiner Teil)
      Kapitel 1 (Vorschriften für alle Versicherungszweige)
         Abschnitt 7 (Versicherungsvermittler, Versicherungsberater)
            Unterabschnitt 2 (Vertretungsmacht)

Eine Beschränkung der dem Versicherungsvertreter nach den §§ 69 und 71 zustehenden Vertretungsmacht durch Allgemeine Versicherungsbedingungen ist gegenüber dem Versicherungsnehmer und Dritten unwirksam.



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