JuraForum.de > Gesetze > VVG > § 72 VVG - Beschränkung der Vertretungsmacht
Teil 1 (Allgemeiner Teil)
Kapitel 1 (Vorschriften für alle Versicherungszweige)
Abschnitt 7 (Versicherungsvermittler, Versicherungsberater)
Unterabschnitt 2 (Vertretungsmacht)
Eine Beschränkung der dem Versicherungsvertreter nach den §§ 69 und 71 zustehenden Vertretungsmacht durch Allgemeine Versicherungsbedingungen ist gegenüber dem Versicherungsnehmer und Dritten unwirksam.
© "§ 72 VVG - Beschränkung der Vertretungsmacht" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.
© 2003-2012 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum