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JuraForum.deGesetzeVVG§ 56 VVG - Verletzung der Anzeigepflicht 

Stand: 20.05.2013

§ 56 VVG - Verletzung der Anzeigepflicht

Gesetz über den Versicherungsvertrag

   Teil 1 (Allgemeiner Teil)
      Kapitel 1 (Vorschriften für alle Versicherungszweige)
         Abschnitt 6 (Laufende Versicherung)

(1) Abweichend von § 19 Abs. 2 ist bei Verletzung der Anzeigepflicht der Rücktritt des Versicherers ausgeschlossen; der Versicherer kann innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an, zu dem er Kenntnis von dem nicht oder unrichtig angezeigten Umstand erlangt hat, den Vertrag kündigen und die Leistung verweigern. Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, soweit der nicht oder unrichtig angezeigte Umstand nicht ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles oder den Umfang der Leistungspflicht war.

(2) Verweigert der Versicherer die Leistung, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, zu welchem dem Versicherungsnehmer die Entscheidung des Versicherers, die Leistung zu verweigern, zugeht.


Weitere Vorschriften um § 56 VVG

Entscheidungen zu § 56 VVG

  • KAMMERGERICHT-BERLIN, 11.05.2007, 6 U 191/06
    Der Versicherer kann sich auf eine Unterversicherung nicht berufen, wenn er zur Antragsaufnahme eigene Mitarbeiter entsendet, die die Geschäftseinrichtung in Augenschein nehmen und ihren Wert einschätzen. Erfährt der Versicherer nachträglich durch seinen Schadenregulierer von der Unterversicherung, ist er verpflichtet, den Wert der...
  • OLG-CELLE, 20.11.2003, 8 U 6/03
    1. Beim Abschluss eines (Folge)Vertrages bei einer Wohngebäudeversicherung trifft den Versicherer nach Treu und Glauben die Verpflichtung, den Versicherungsnehmer auf die Schwierigkeiten bei der Bestimmung des Versicherungswertes auf der Basis des Neuwertes 1914 sowie die Gefahren einer falschen Festsetzung (Unterversicherung)...
  • OLG-DUESSELDORF, 24.04.2001, 4 U 137/00
    Der Versicherungsnehmer, der eine Gebäudeversicherung beantragt hat und behauptet, er habe für sein damals erst zu errichtendes Haus noch keinen Wert angeben können und deshalb auf Anraten des Vermittlers eine Erstrisikoversicherung beantragt, ohne dass dies im Antragsformular seinen Niederschlag gefunden hat, und der sodann ohne...

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