JuraForum.de > Gesetze > VVG > § 42 VVG - Abweichende Vereinbarungen
Teil 1 (Allgemeiner Teil)
Kapitel 1 (Vorschriften für alle Versicherungszweige)
Abschnitt 3 (Prämie)
Von § 33 Abs. 2 und den §§ 37 bis 41 kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers abgewichen werden.
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