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JuraForum.deGesetzeVVG§ 42 VVG - Abweichende Vereinbarungen 

§ 42 VVG - Abweichende Vereinbarungen

Gesetz über den Versicherungsvertrag

   Teil 1 (Allgemeiner Teil)
      Kapitel 1 (Vorschriften für alle Versicherungszweige)
         Abschnitt 3 (Prämie)

Von § 33 Abs. 2 und den §§ 37 bis 41 kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers abgewichen werden.



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